Alle Fälle im Zusammenhang mit der Rückgabe und Wiederherstellung des Erbes können nur vor Gericht behandelt werden. Wann lohnt es sich, vor Gericht zu gehen, und wann macht eine Klage keinen Sinn?
Anweisungen
Schritt 1
Wenn der Erblasser ein Testament erstellt hat, in dem Sie nicht erwähnt sind, können Sie nur dann einen Antrag auf Nachlassbeschwerde beim Gericht stellen, wenn Sie der Erbe erster Priorität sind. Die Erben sind per Gerichtsbeschluss verpflichtet, Ihnen die Hälfte des Erbteils zurückzuerstatten, den Sie ohne Testament erhalten hätten. Manchmal prüft das Gericht jedoch auch Fälle, in denen eine Person, die ein Testament anfechten möchte, behindert ist, sowie wenn die Interessen von handlungsunfähigen oder minderjährigen Bürgern betroffen sind.
Schritt 2
Wenn Sie aus triftigen Gründen (Krankheit, Unkenntnis über den Tod des Erblassers, Wehrdienst) die Erbschaftsfrist versäumt haben, wenden Sie sich zunächst an einen Notar, um Ihnen eine behördliche Ablehnung der Wiedereinsetzung des Erbrechts auszustellen. Mit diesem Dokument sowie mit Dokumenten, die die Tatsache einer gültigen Entschuldigung bestätigen, sollten Sie vor Gericht gehen und die Bedingungen wiederherstellen. Bitte beachten Sie: Das Gericht hat das Recht, Ihren Antrag nur zu prüfen, wenn nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, seit Sie von der Existenz der Erbschaft und dem Tod des Erblassers erfahren haben. Dies ist zu dokumentieren.
Schritt 3
Wenn Sie die Erbschaftsdokumente nicht fristgerecht ausgefüllt haben, aber den Nachweis haben, dass Sie das Vermögen des Verstorbenen tatsächlich nutzen, hilft Ihnen das Gericht, das Nutzungsrecht de jure zu sichern.
Schritt 4
Wenn Sie die Annahme der Erbschaft verweigert haben und diese Ablehnung schriftlich verfasst und notariell beglaubigt wurde, ist eine Rückgabe der Erbschaft in diesem Fall fast unmöglich. Wurde die Verweigerung jedoch unter Androhung, Täuschung oder Täuschung erlassen, kann Ihnen das Gericht, sofern Anhaltspunkte für solche Handlungen anderer Erben vorliegen, bei der vollständigen Rückgabe des verlorenen Erbes behilflich sein.
Schritt 5
Wenn Sie von einem Gericht oder einem Notar als unwürdiger Erbe anerkannt wurden, haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen und die Erbschaft zurückzugeben, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die neue Umstände des Falls ergeben.