Eigentumsverhältnisse gelten zu Recht als Grundlage des Wirtschaftssystems. Aufgrund dieser finden alle Transaktionen in beliebigen Märkten statt. Gleichzeitig ist wirtschaftliches Eigentum vom rechtlichen Eigentum zu unterscheiden.
Eigentum erlaubt uns zu verstehen, welches Volk die Produktionsfaktoren kontrolliert oder, einfacher gesagt, über wirtschaftliche Macht verfügt. Dieses Konzept hilft dabei, genau zu bestimmen, wer das Einkommen in welcher Höhe erhält, und auch das Verhältnis der Erwerbsbevölkerung zu den Instrumenten zu begründen. Wenn beispielsweise kein Eigentum existierte, konnte jeder Arbeiter die Maschine mit nach Hause nehmen.
Solche Beziehungen ermöglichen es, alle Aspekte der wirtschaftlichen Tätigkeit abzudecken. Das Eigentum bestimmt die Art des Konsums und der Nutzung des im Produktionsprozess entstandenen Produkts, seiner Verteilung und seines Austauschs. Die Interessen verschiedener Bevölkerungsschichten hängen weitgehend davon ab. Jeder hat seine eigenen Interessen an Eigentumsgegenständen, daher kommt es oft zu Konflikten, die teilweise sogar zu Kriegen führen.
Verhältnis zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum
Um viele Probleme zu vermeiden, muss demnach das Eigentumsrecht rechtlich abgesichert sein, das heißt, es muss offiziell bestätigt werden, dass eine bestimmte Sache einer bestimmten Person gehört. Damit manifestiert sich das Rechtswesen, dessen Grundlage der Staat ist. Es manifestiert sich durch die Aneignung jeglicher spiritueller oder materieller Werte.
Wirtschaftliches und rechtliches Eigentum sind miteinander verbundene Elemente eines Systems, die zwar getrennt existieren können, aber nur in Symbiose von praktischer Bedeutung sind. Eine Person kann Rechte an einer Sache haben, sie aber überhaupt nicht besitzen, oder im Gegenteil eine Sache in den Händen halten, aber nicht das Recht haben, sie zu benutzen.
Eigentumsformen
Individuelles Eigentum ist das Eigentum einer Person an einem beliebigen Gegenstand (Arbeit, Immobilien, Produktionsmittel, Kleidung usw.). Persönliches Eigentum bezieht sich auf Gegenstände, die der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse dienen. Wenn das Hauptziel darin besteht, einen Gewinn zu erzielen, wird diese Form des Eigentums als individuell-persönlich bezeichnet.
Es gibt auch Sammelformen. Zum Beispiel Partnerschaftseigentum. Sein Wesen liegt in der Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen sowie ihrer Produktionsfaktoren zur Durchführung gemeinsamer wirtschaftlicher Aktivitäten. Darüber hinaus besitzt jede Person einen bestimmten Anteil am Kapital.
Beteiligungs- oder Unternehmenseigentum legt die Eigentumsregeln nur für das Grundkapital fest. Seine Besonderheit liegt in der Symbiose von kollektiven und individuellen Eigentumsformen.