Die Verantwortung für die rechtzeitige Migrationsanmeldung eines Ausländers liegt beim Vermieter. Er muss sich an das FMS wenden oder eine Benachrichtigung per Post ausfüllen. Das Verfahren für die Registrierung von Ausländern mit Migrationsregistrierung in der Hauptstadt ist gleich wie im ganzen Land.
Notwendig
- - der Pass;
- - Reisepass eines Ausländers, ggf. mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische;
- - Migrationskarte eines Ausländers;
- - Kopien aller genannten Dokumente (bei Reisepass, Personalien und bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis);
- - Benachrichtigung (aus dem FMS oder per Post).
Anweisungen
Schritt 1
Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, mit Ausnahme des Meldeformulars (es wird Ihnen vom FMS oder per Post zugestellt). Wenn der Reisepass des Ausländers keine russische Version enthält (der Text in russischer Sprache kann in den internen Pässen von Bürgern des nahen Auslands vorhanden sein, in ausländischen Reisepässen sind die Informationen normalerweise nur in der nationalen und englischen Sprache vorhanden), benötigen Sie eine Übersetzung ins Russisch, notariell beglaubigt.
Machen Sie Fotokopien von allen Dokumenten.
Die Anwesenheit eines Ausländers bei der Anmeldung zur Migration ist nicht erforderlich, Ihre ist ausreichend, da Sie für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung verantwortlich sind.
Schritt 2
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die für Ihre Meldeadresse zuständige Gebietsabteilung des FMS oder per Post. Es kann dort und dort zu Warteschlangen kommen, und Sie müssen ein wenig Geld für Postdienste ausgeben, während Sie bei der Kontaktaufnahme mit dem FMS nichts bezahlen müssen.
Es ist nicht notwendig, Hausbesitzer zu sein. Jeder, der an Ihrer Adresse dauerhaft gemeldet ist, kann einen Ausländer zur Migration anmelden, die Zustimmung der übrigen Einwohner ist nicht erforderlich.
Wenn Sie jedoch Eigentümer einer Wohnung sind, in der Sie nicht gemeldet sind, und Sie darin einen Ausländer anmelden, benötigen Sie ein Dokument über das Eigentumsrecht.
Schritt 3
Bei der Post oder bei der FMS-Abteilung erhalten Sie ein Meldeformular, das Sie ausfüllen müssen. Darin müssen Sie die Adresse eingeben, unter der Sie Ihren Gast oder Untermieter bei der Migration angemeldet haben, sowie persönliche und Passdaten - Ihre und den Ausländer sowie Informationen aus seiner Migrationskarte.
Mitarbeiter des FMS oder der Post vermerken die Migrationsmeldung im Migrationsausweis (dieses Verfahren ist eine Benachrichtigung, eine Verweigerung ist nur möglich, wenn unvollständige Unterlagen vorgelegt werden oder kein Nachweis über Ihre Verfügungsberechtigung vorliegt (dauerhafte Eintragung darin oder Eigentumsurkunde).
Schritt 4
Danach können Sie Ihrem Gast oder Untermieter seinen Reisepass und seine Migrationskarte mit einem Vermerk auf der Migrationsregistrierung zurückgeben. Mit ihnen kann er furchtlos durch die Hauptstadt laufen und das Land für bis zu 90 Tage rechtzeitig verlassen. Ansprüche der Polizei und des Grenzschutzes gegen ihn werden nicht begründet.