Damit die Zusammenarbeit mit einem Transportunternehmen, mit dem Sie Personen oder Güter befördern möchten, rechtmäßig ist, müssen Sie mit einem Vertreter des Transportunternehmens einen Transportvertrag abschließen.
Anweisungen
Schritt 1
Der Transporttransport wird in Form eines Vertrages über die Erbringung von Transportdienstleistungen eingekleidet. Diese Art von Zivilvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation verankert. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer – ein Transportunternehmen – auf Grundlage einer mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung dazu, Personen oder anvertraute Güter von einem Ort zum anderen zu befördern. Eine solche Vereinbarung bedarf der schriftlichen Anmeldung und wird in mindestens zweifacher Ausfertigung erstellt.
Schritt 2
Als Vertragsgegenstand geben Sie den Transporttransport sowie die Art der Auftragserteilung für den Transport an (d. h. ob Sie das Erscheinen einer Bestellung telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise mitteilen). Gleichzeitig müssen Sie den Zeitraum angeben, in dem der Kunde die Möglichkeit hat, den Transport im Voraus zu bestellen. In der Regel sollte die Laufzeit der Bestellung mindestens einige Tage vor der Abreise liegen.
Schritt 3
Vergessen Sie beim Vertragsabschluss nicht, auf die Verpflichtung des Transportunternehmens hinzuweisen, die Fracht oder die Passagiere sicher und zuverlässig zu befördern. Andernfalls können Sie Ersatz von Sachschäden und Vertragsstrafen verlangen, wenn die Ware an einen Dritten ausgeliefert werden muss, sowie auch daraus entstandene Schäden. Fügen Sie dem Vertrag außerdem die im Voraus mit dem Transportunternehmen vereinbarten Tarifsätze für die Beförderung bei. Dann kann der Spediteur den Zahlungsbetrag ohne Ihr Wissen nicht ändern. Der Vertrag muss die Art Ihrer Barzahlung festlegen - sei es eine bargeldlose Zahlung oder ein Inhaberscheck. Die Vereinbarung muss auch die Verantwortlichkeit beider Vertragsparteien im Falle höherer Gewalt und das Verfahren zur Anrufung eines Schieds- oder Schiedsgerichts, falls erforderlich, vorsehen.