Wie Die Rechtsfähigkeit Eines Bürgers Eingeschränkt Werden Kann

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Video: Geschäftsfähigkeit einfach erklärt - Geschäftsunfähigkeit, beschränkt, unbeschränkt - BGB AT 2024, April
Anonim

Der juristische Begriff "geschäftsfähig" bedeutet Folgendes: Die Gesellschaft erkennt an, dass jeder Bürger Rechte und Pflichten hat, die mit der Geburt einer Person entstehen und mit ihrem Tod enden. Es ist unmöglich, einem die Rechtsfähigkeit vollständig zu entziehen. In einigen Fällen kann der Staat jedoch die Freiheit bestimmter Bevölkerungsgruppen oder bestimmter Personen einschränken.

Wie die Rechtsfähigkeit eines Bürgers eingeschränkt werden kann
Wie die Rechtsfähigkeit eines Bürgers eingeschränkt werden kann

Anleitung

Schritt 1

Beachten Sie den Unterschied zwischen den Begriffen „Rechts- und Geschäftsfähigkeit“. Die erste ist ein dauerhaftes und unverzichtbares Merkmal des individuellen Rechtsstatus. Ein Bürger hat sein ganzes Leben lang eine Reihe von Freiheiten nur auf der Grundlage, dass er ein Mensch ist. Rechtsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit einer bestimmten Person, über ihre eigenen Rechte zu verfügen und Pflichten zu erfüllen. Eine Person wird erst nach Erreichen der Volljährigkeit voll geschäftsfähig. Ein Bürger, dem seine Rechtsfähigkeit entzogen wurde, bleibt voll geschäftsfähig.

Schritt 2

Zu den Hauptbestandteilen der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit gehören: - das Recht, Eigentum zu besitzen, es anderen zu vererben und zu erben; eine juristische Person zu gründen; - Wahlrecht nach Wahl des Wohnortes; - Persönlichkeitsrechte (Recht auf Leben, auf einen Namen usw.); - Urheberrecht der Schöpfer von Kultur- und Kunstwerken als wissenschaftliche und technische Erfindungen.

Schritt 3

Denken Sie daran: Eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. In der Rechtspraxis gibt es zwei Arten des teilweisen Freiheitsentzugs: freiwillige und obligatorische. Die erste beinhaltet keine rechtlichen Änderungen des Status eines Bürgers. Wer zum Beispiel in ein Kloster gehen möchte, schränkt sein Recht auf Ortswahl und Lebensbedingungen ein. Seine Entscheidung hat jedoch keine rechtlichen Konsequenzen. Für die Gesellschaft bleibt er eine vollwertige juristische Person, die jederzeit die Möglichkeit hat, in ihr früheres Leben zurückzukehren.

Schritt 4

Ein weiteres Beispiel für eine freiwillige Einschränkung ist die Verweigerung der Berufsausübung für Beamte. Das Bundesgesetz "Über die Grundlagen des öffentlichen Dienstes in der Russischen Föderation" verbietet Beamten, Einnahmen aus der Teilnahme an Geschäftsprojekten zu erzielen. Diese Anforderung wurde im Interesse des Staates und aller seiner Bürger eingeführt. Eine Person, die in den öffentlichen Dienst einsteigt, kennt jedoch alle damit verbundenen Einschränkungen im Voraus und stimmt ihnen freiwillig zu.

Schritt 5

Die obligatorische Einschränkung der Geschäftsfähigkeit erfolgt durch Entscheidung der zuständigen Behörden, meistens - des Gerichts. Es ist die Reaktion der Gesellschaft auf die Begehung einer bestimmten Person oder Personengruppe krimineller und antisozialer Handlungen. Das Straf-, Verwaltungs- und Familiengesetzbuch der Russischen Föderation enthält eine detaillierte Beschreibung der Formen und Bedingungen der Einschränkung der zivilrechtlichen Handlungsfähigkeit. Darunter zum Beispiel: - vorübergehende Entziehung des Aufenthaltsrechts einer Person (Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten usw.); - Einschränkung der Möglichkeiten zur unternehmerischen Tätigkeit (Verbot der Übernahme von Führungspositionen, finanzielle Verantwortung, Arbeit mit Kindern usw.); - Einschränkung der freien Kommunikation mit dem Kind, Beteiligung an seiner Erziehung (Entzug der Elternrechte, Abberufung ihre Aufgaben usw.).

Schritt 6

Jede zwingende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit kann von einem Bürger nach dem festgelegten Verfahren angefochten werden. Die Bedingungen für den Entzug bestimmter Rechte sollten nicht über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Der Strafvollzug erfolgt unter ständiger Aufsicht des Staates.

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