Jeder Laden braucht Schutz vor großen und kleinen Entführern. Daher sind Videokameras und solide Wachleute mit Walkie-Talkies ein unverzichtbares Attribut von Supermärkten. Es kommt vor, dass sie bei Diebstahlsverdacht Bürger festnehmen und eine Durchsuchung veranlassen. Betrachtet man die Situation jedoch, stellt sich heraus, dass sie nicht sehr viele Befugnisse haben.
Zunächst einmal sind Wachleute die gleichen Ladenbesucher wie Kassierer und Warenmanager. Daher sollten sie Sie höflich behandeln. Benimmt sich der Wachmann unhöflich, lässt er die Hände los - ein Grund, den Manager oder sogar die Polizei zu rufen.
Die Wachen haben keine Durchsuchungsbefugnis. Sie sind Bürger wie Käufer und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es liegt nicht in ihrer Verantwortung, Ihre persönlichen Gegenstände zu überprüfen. Bei Diebstahlsverdacht sollten sie Sie höflich anhalten, die Anzeige erläutern und die Polizei rufen. Nur Uniformierte müssen Sie verhören und durchsuchen.
Nimmt der Wächter Sie unverschämt, nennt Sie obszöne Worte oder einen Dieb, müssen Sie von ihm persönliche Daten und die Daten des privaten Sicherheitsunternehmens, für das er arbeitet, verlangen. Mit diesen Daten können Sie dann, nachdem Sie die Zeugenaussagen gesichert haben, vor Gericht gehen und eine moralische Entschädigung verlangen. Bei grobem Verhalten des Wächters kann die Lizenz des PSC ganz entzogen werden.