Die Überstellung eines Arbeitnehmers in Teilzeit ist im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien und durch eine Ermäßigung von 0,5 möglich. Im ersten Fall ist der Arbeitnehmer der Initiator und im zweiten Fall der Arbeitgeber mit den bevorstehenden erheblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Es ist notwendig, eine Teilzeitversetzung unter Einhaltung der Arbeitsgesetze zu organisieren.
Es ist notwendig
- - Ergänzung zum Arbeitsvertrag;
- - Bewerbung;
- - Auftrag;
- - Benachrichtigung;
- - Besetzungstabelle.
Anleitung
Schritt 1
Ein Arbeitnehmer, der grundlegende Aufgaben in einem Zeitraum unter der Hauptarbeitszeit bewältigt oder von der Arbeit befreite Zeit benötigt, kann in Teilzeit arbeiten. Dazu schreibt er eine an den Leiter des Unternehmens gerichtete Erklärung mit der Bitte, ihn in Teilzeit zu versetzen.
Schritt 2
Nach Erhalt eines positiven Beschlusses des Vorgesetzten werden die Bedingungen des Arbeitsvertrags durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geändert. Die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schreibt den für den Arbeitnehmer festgelegten Teilzeitmodus vor - Halbzeit (0,5-Tarif), das Gehalt (oder Tarifsatz) und die Dauer der Arbeitswoche in Stunden (z. B. 20 Stunden) Sind angegeben. Die Zusatzvereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen, wovon eine dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird.
Schritt 3
Aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erlässt die Geschäftsführung eine Anordnung zur Änderung der Besetzungstabelle. In der Spalte „Die Anzahl der Personaleinheiten wird 0, 5 notiert, in der Spalte „Tarifsatz (Gehalt)“wird der Tarifsatz (oder das Gehalt) eingetragen, proportional zu den geleisteten Arbeitsstunden, d.h. die Hälfte des Gehalts oder Lohnsatzes.
Schritt 4
Eine Teilzeitversetzung ist nach Ermessen des Arbeitgebers möglich, wenn sich die Arbeitsbedingungen geändert haben und eine Kostenreduzierung unter Beibehaltung des Personals erforderlich ist. Gleichzeitig informiert die Geschäftsführung die Mitarbeiter vorab (gegen Unterschrift) über die anstehenden Änderungen und erteilt dann einen Auftrag zur Änderung der Besetzungstabelle. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsverwaltung innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Auftragserteilung benachrichtigen. Mit Arbeitnehmern, die dem Übergang in Teilzeit zustimmen, werden Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag geschlossen. Arbeitnehmern, die die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, wird ihr Arbeitsvertrag gekündigt.