Sehr oft ist es im Zuge der Vereinstätigkeit erforderlich, den Gründer zu wechseln. Dieses Thema erfordert einen kompetenten und verantwortungsvollen Umgang, da in diesem Fall ist es erforderlich, die Satzung und die Gründungsdokumente der Gesellschaft zu ändern.
Anleitung
Schritt 1
Gründerwechsel ist ein Verfahren zum Austritt des alten Teilnehmers und gleichzeitigem Eintritt eines neuen Teilnehmers. Bei einem Teilnehmerwechsel muss ein Teil des Anteils am genehmigten Kapital des alten Gründers auf den neuen übertragen werden. Die Übertragung einer Aktie ist eine Transaktion, die in Form einer Schenkung, eines Kaufs und eines Verkaufs durchgeführt werden kann.
Schritt 2
Es gibt mehrere Situationen, in denen es zu einem Gründerwechsel kommt. Zuerst verlässt 1 Gründer die Organisation, der Rest der Teilnehmer bleibt. In diesem Fall verkauft der ausscheidende Teilnehmer seinen Anteil an die verbleibenden. Er muss den Rücktritt von den Gründern beantragen. Andere Mitglieder des Unternehmens kaufen seine Aktie zu einem genehmigten Preis. Diese Frage wird auf der Mitgliederversammlung entschieden. Bei der Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes am Ort der Registrierung wird ein Antrag auf Registrierung aller vorgenommenen Änderungen gestellt.
Schritt 3
Der zweite ist der Eintritt des neuen Gründers in die Gesellschaft. In diesem Fall schreibt der neue Teilnehmer eine Erklärung mit dem Antrag auf Aufnahme als Gründer, gibt an, welchen Anteil er am genehmigten Kapital erhalten möchte und wie hoch seine Einlage ist. Auf der Versammlung wird beschlossen, das genehmigte Kapital der Gesellschaft zu Lasten einer fremden Einlage zu erhöhen. Die Daten werden aufgrund von Änderungen des genehmigten Kapitals und der Zusammensetzung der Gründer bei der Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes registriert.
Schritt 4
Der dritte ist der Eingang des neuen Gründers und der Ausgang des alten. Dazu müssen Sie das genehmigte Kapital durch Einbringung eines neuen Gesellschafters erhöhen, Veränderungen eintragen, die Aktien des ausscheidenden Gründers auf andere Mitglieder verteilen und Veränderungen urkundlich eintragen.