Eltern haben das Recht, den Namen ihres Kindes in den Pass einzutragen. Es ist jedoch notwendig, die strengen Regeln für das Ausfüllen von Reisepässen zu berücksichtigen. Schließlich kann schon eine Marke, die nicht den Regeln entspricht, dieses Dokument ungültig machen.
Anleitung
Schritt 1
Um einen Stempel mit dem Namen des Kindes im Zivilpass zu erhalten, beziehen Sie sich auf dieses Dokument und die Geburtsurkunde des Kindes beim Passamt. Dort werden sie innerhalb eines Tages einen Eintrag in der Rubrik für Kinder vornehmen. Name, Vorname und Vatersname des Kindes sowie sein Geburtsjahr werden angegeben. Die Einreise wird mit einem Sonderstempel bescheinigt. Beachten Sie, dass in Ihrem Reisepass nur minderjährige Kinder verzeichnet sind. Beim Umtausch eines Ausweises im Alter von 45 Jahren erscheinen Ihre Kinder, wenn sie bis dahin bereits erwachsen sind, dort nicht.
Schritt 2
Wenn Sie an einem Ort gemeldet sind und sich das Kind an einem anderen befindet, geben Sie Ihren Reisepass zur Anmeldung im Passamt am Ort Ihrer Anmeldung ab. Dies muss persönlich oder mit einer Vollmacht des Passinhabers erfolgen. So kann zum Beispiel eine Mutter Kinder in den Pass eines Vaters eintragen, der aus beruflichen Gründen nicht ins Passbüro kommt.
Schritt 3
Tragen Sie das Kind in Ihren alten Reisepass ein. Geben Sie dazu bei der Einreichung eines Passantragsformulars seinen Namen und sein Geburtsdatum an. Das Kind darf nicht älter als 14 Jahre sein – ab diesem Alter muss es im Ausland einen eigenen Ausweis erhalten. Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren bei gültigem Reisepass ein Kind zur Welt bringen, wenden Sie sich mit der Geburtsurkunde an die Regionalstelle des Bundesmigrationsdienstes. Sie können das Kind im Reisepass eines oder beider Elternteile angeben. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Elternteil, in dessen Pass das Kind aufscheint, es ins Ausland mitnehmen kann, es sei denn, der zweite Verwandte hat dies durch einen besonderen Einspruch beim Grenzdienst verboten.
Schritt 4
Bei der Beantragung eines Reisepasses der neuen Generation mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ordnen Sie Ihrem Kind unabhängig vom Alter ein eigenes Dokument an. Kinder passen nicht mehr in solche Pässe für Eltern.