Staatseigentum ist in erster Linie ein Rechtsbegriff, der bestimmte Gegenstände, Ressourcen oder Eigentum impliziert, die direkt dem Staat gehören.
Was ist Eigentum?
Um zu verstehen, was Staatseigentum ist, ist es notwendig, den Begriff des Eigentums im Allgemeinen zu definieren. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht wird unter Eigentum vor allem das Recht verstanden, über einen bestimmten Gegenstand zu verfügen, zu besitzen und zu nutzen.
Als Rechtskategorie wird das Eigentum rechtssubjektiv betrachtet und wiederum in staatliche, kommunale und private unterteilt.
Grundlage des Eigentums in der Russischen Föderation ist das Recht und die Fähigkeit, eine Sache oder Sache, für die das Eigentumsrecht gilt, zu besitzen, zu verfügen und zu nutzen.
Staatseigentum
Das Staatseigentum erfüllt ganz spezifische Funktionen, fungiert als Garant für wirtschaftliche Stabilität und löst gleichzeitig einige gesellschaftliche Funktionen.
Der Staat als Eigentümer dehnt seine Rechte auf die Aneignung, Nutzung und Verfügung über verschiedene Gegenstände aus, gleichzeitig ist der Staat selbst rechtlich dasselbe Rechtssubjekt wie ein einfacher privater Eigentümer und sein Handeln in Bezug auf sein Eigentum gelten als allgemein anerkannte wirtschaftliche und rechtliche Vorschriften.
Andererseits unterscheidet sich der Staat selbst vom normalen Eigentümer durch sein Recht, Gesetzgebungs- und Regulierungsakte zu erlassen, einschließlich solcher, die staatliches und anderes Eigentum betreffen.
Es gibt noch einen weiteren wichtigen Unterschied. Das Recht, Eigentum in staatlicher Gerichtsbarkeit zu erhalten, kann solche Methoden sein, die für eine Privatperson unmöglich sind, wie Steuern, Gebühren, Zölle und darüber hinaus Beschlagnahme, Beschlagnahme oder Verstaatlichung.
Die einzige Möglichkeit, das Recht auf Staatseigentum zu beenden, ist Privatisierung.
Ein bisschen Geschichte
Ursprünglich kannte die menschliche Gesellschaft das Eigentum erst in einem bestimmten Stadium ihrer Entwicklung. Erst aus der Zeit der Entstehung der Klassengesellschaft können wir über die Entstehung des Eigentums an bestimmten Objekten oder Objekten sprechen. Das heißt, es war die soziale Schichtung der Gesellschaft, die den Grundstein für die Entstehung des Privateigentums legte und gleichzeitig das öffentliche Eigentum, das später zur Grundlage des Staatseigentums wurde.
Das ursprüngliche öffentliche Eigentum, wie der Staat gebaut wurde, begann teilweise dem Staat zu gehören und blieb teilweise in Form von öffentlichem oder kommunalem Eigentum.