Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht die Möglichkeit vor, Leistungen bei Verlust eines Ernährers zu erhalten. So versucht der Staat, die veränderte finanzielle Situation von Familien in Not zu lindern.
Es ist notwendig
- - Reisepass;
- - Totenschein;
- - Arbeitsbuch des Verstorbenen, Gewinn- und Verlustrechnung.
- Bereiten Sie sich auf zusätzliche Unterlagen vor (auf Anfrage):
- - Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde;
- - Geburtsurkunde des Kindes;
- - SCHNEIDE;
- - Behindertenausweis.
Anleitung
Schritt 1
Voll pflegebedürftige Personen können mit einem Hinterbliebenengeld rechnen, dürfen jedoch nicht die Volljährigkeit bzw. ggf. das 23. Lebensjahr (bei Vollzeitstudium) nicht erreichen. Stellen Sie sicher, dass der Unterhaltsberechtigte seine Berechtigung noch nicht verloren hat.
Schritt 2
Finden Sie den Standort des regionalen Rentenfonds Russlands am Wohnort des Verstorbenen oder Unterhaltsberechtigten.
Schritt 3
Beantragen Sie Leistungen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Meldeort oder der örtlichen Pensionskasse. Der Antrag enthält die Passdaten des Antragstellers, des Verstorbenen und der übrigen Angehörigen. Außerdem benötigen Sie ein Bankkonto, auf das die Zahlungen erfolgen.
Schritt 4
Nach der Annahme des Antrags, wenn er zur Datenprüfung genommen wird, wird der Zeitraum für die Prüfung des Antrags angegeben.
Schritt 5
Warten Sie das Ende der vereinbarten Laufzeit ab, das Geld geht auf das im Antrag angegebene Bankkonto.
Schritt 6
Falls eines der Familienangehörigen, das ein unterhaltsberechtigtes Kind oder eine behinderte Person hatte, unbekannt ist, müssen Nachweise gesammelt werden. Beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beschluss, in dem der Verlust des Ernährers als vermisst festgestellt wird.
Schritt 7
Warten Sie einen Monat, bis der Gerichtsentscheid rechtskräftig wird, dann können Sie bei der Pensionskasse eine Hinterlassenenleistung beantragen.