Der Spendenprozess bereitet den Teilnehmern traditionell keine Schwierigkeiten und Fragen. Aber die Situation ändert sich, wenn es um ein sehr großes Geschenk geht, zum Beispiel eine große Geldsumme. In diesem Fall ist es am besten, die Schenkung offiziell zu formalisieren, um mögliche Rückfragen beispielsweise durch das Finanzamt zu vermeiden.
Es ist notwendig
- - Geld für Spenden;
- - Geld für Notardienste;
- - Reisepass des Spenders und des Empfängers des Geschenks.
Anleitung
Schritt 1
Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Fall einen Spendenvertrag abschließen müssen. Der Geldbetrag, den Sie im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung an eine andere Person überweisen, muss mehr als das Zehnfache des Mindestlohns betragen. Für 2011 betrug das Mindestgehalt 4.611 Rubel.
Schritt 2
Beachten Sie, dass, wenn die Spende nicht zwischen den nächsten Angehörigen erfolgt, 13% der Steuer vom erhaltenen Betrag bezahlt werden müssen. In diesem Fall ist es besser, den Vertrag mündlich abzuschließen, was auch gesetzlich zulässig ist.
Schritt 3
Machen Sie eine Spendenvereinbarung. Dies kann entweder mit einem Anwalt oder auf eigene Faust erfolgen. Es ist notwendig, den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym des Spenders und des Empfängers, seine Passdaten, den Betrag und die Währung des Geschenks sowie das Datum und die Unterschrift des Spenders anzugeben. Der Vertrag wird für beide Parteien in zweifacher Ausfertigung erstellt.
Die Vereinbarung kann keine zusätzlichen Bedingungen für den Empfänger des Geldes festlegen. Nach dem Gesetz werden solche Anforderungen nicht als rechtskräftig anerkannt.
Schritt 4
Der Vertrag ist auch in einfacher schriftlicher Form gültig, kann aber zur zusätzlichen Legalisation bei einem Notar registriert werden. Suchen Sie dazu das nächstgelegene Notariat im Verzeichnis der Organisationen Ihrer Stadt oder im Internet, kommen Sie persönlich mit Ihrem Pass, Ihrer Zustimmung und dem Geldbetrag zur Zahlung der Gebühr dorthin. Geben Sie die Unterlagen dem Notar. Er wird das Papier mit einem Siegel und seiner Unterschrift versehen, die die Echtheit des Dokuments bescheinigen. Die zweite Ausfertigung des Vertrages ist in gleicher Weise zu beglaubigen.