Das Verfahren zur Einstellung der ersten Person eines Unternehmens (Direktor, Generaldirektor, Präsident usw.) als Personal unterscheidet sich geringfügig von der Registrierung anderer Mitarbeiter. Anstelle eines Anstellungsgesuchs wird das Protokoll der Gründerversammlung über die Wahl oder die alleinige Entscheidung des Alleinstifters über die Bestellung einer Person verwendet.
Notwendig
- - Protokoll der Hauptversammlung der Gründer (oder der alleinige Beschluss eines Gründers) über die Ernennung der ersten Person des Unternehmens (gemäß der in der Satzung des Unternehmens angegebenen Position);
- - einen Arbeitsvertrag, der vom Direktor und dem Vorsitzenden des Gründerrates oder auf beiden Seiten vom Direktor im Namen der Gesellschaft und im eigenen Namen unterzeichnet wird;
- - eine Anordnung über seine eigene Ernennung zum Direktor auf der Grundlage des Beschlusses der Gründer (s);
- - Arbeitsbuch des Regisseurs;
- - Füllfederhalter;
- - Siegel.
Anleitung
Schritt 1
Erstellung eines Protokolls der Hauptversammlung der Gründer über die Ernennung der ersten Person des Unternehmens. Dies ist ein typisches Dokument, das im Internet leicht zu finden ist. Bei mehreren Gründern muss es von jedem von ihnen unterschrieben werden.
Wenn Sie der einzige Gründer sind und sich selbst als erste Person ernennen, wird dieses Dokument dennoch benötigt.
Schritt 2
Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Direktor ab. Bei mehreren Gründern wird es von Seiten des Unternehmens vom Vorsitzenden des Gründerrates unterschrieben. Mit einem - dem einzigen Gründer. Sind Alleingründer und Geschäftsführer ein und dieselbe Person, unterschreibt er das Dokument auf beiden Seiten: im Namen des Unternehmens als Gründer und im eigenen Namen als angestellter Geschäftsführer.
Schritt 3
Dann muss der Direktor einen Arbeitsauftrag erteilen, der sich von ähnlichen Dokumenten nur dadurch unterscheidet, dass er sich als einzustellender Arbeitnehmer ausweist und diesen selbst unterschreibt.
Schritt 4
Das im Arbeitsbuch zu führende Beschäftigungsprotokoll unterscheidet sich von Situationen mit anderen Arbeitnehmern nur dadurch, dass kein Konsens darüber besteht, welches Dokument dort als Grundlage genannt werden soll: Arbeitsauftrag oder Protokoll der Gründerversammlung alleinige Entscheidung des Gründers).
Viele geben beide Dokumente nur für den Fall an.