Die Steuerinspektion ist eine staatliche Einrichtung, mit der jede Organisation und jeder Bürger unabhängig oder über einen Steuerbevollmächtigten zu tun hat. Fehler beim Einreichen von Berichten sind leider nicht so selten. Daher ist es notwendig, regelmäßig mit dem Inspektor zu überprüfen.
Anleitung
Schritt 1
Um eine solche Versöhnung durchzuführen, fordern Sie zunächst Versöhnungsakte an. Schreiben Sie dazu eine Erklärung in beliebiger Form oder auf einem Formular, falls vorhanden, mit der Bitte um einen Steuer- und Gebührenabgleich. Im Büro muss dieser Antrag registriert werden. Fragen Sie nach, wenn die Unterlagen fertig sind.
Schritt 2
Nach Erhalt der Abgleichserklärungen sofort einen Termin mit dem Prüfer vereinbaren. In einigen Filialen gibt es drei Monate im Voraus eine Warteschlange für einen Termin. Überprüfen Sie in Ihrer Buchhaltung unbedingt die Daten des Finanzamtes mit den Ihnen vorliegenden Melde- und Zahlungsbelegen. Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, nehmen Sie Ihre Kopien der Erklärungen und Zahlungen mit und gehen Sie zur Rezeption. Stimmen Sie dort gemeinsam mit dem Prüfer alle Beträge ab, bei denen Sie sich nicht einig sind. Aufgrund der Ergebnisse der Versöhnung müssen die Akte von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Schritt 3
Noch komplizierter wird die Sache, wenn im Unternehmen höhere Gewalt eingetreten ist und alle Meldeunterlagen in Papier- und elektronischer Form verloren gegangen sind. In diesem Fall können Sie Kopien von Erklärungen für einen bestimmten Berichtszeitraum anfordern. Dazu müssen Sie beim Finanzamt Abonnent des Internet-Meldesystems sein. Dieses System heißt "Informationsdienst für Steuerzahler". Bestellen Sie hierüber Informationen über alle bereitgestellten Berichte, Bußgelder und Strafen, die dem Unternehmen zuzurechnen sind, Daten aus der Budgetabrechnungskarte. Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Gebühren, Steuern, Versicherungsprämien, Bußgeldern können Sie nicht über das Internet erhalten, aber über die Rubrik „Briefe“bestellen.
Schritt 4
Was aber, wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihre Gegenpartei ihren Steuerpflichten gegenüber dem Staat nachkommt? Nach Art. 102 der Abgabenordnung der Russischen Föderation stellen alle Informationen über den Steuerpflichtigen, die bei der Steuerbehörde, der Polizei, der Zollbehörde eingehen, ein Steuergeheimnis dar und unterliegen nicht der Offenlegung. Im öffentlichen Bereich gibt es Informationen: - über TIN; - öffentlich zugänglich in staatlichen Registern - über Verstöße des Steuerpflichtigen und Maßnahmen zur Verantwortung dafür; - über das Vermögen und die Einkommensquellen des Kandidaten für ein öffentliches Amt und seines Ehegatten;
Schritt 5
Um die Meldung der für Sie interessanten Gegenpartei zu erhalten, können Sie diese daher nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geltend machen und nur dann, wenn sie im Fall als Beweis dient.