Bundesgesetz Nr. 39-FZ "Über Den Wertpapiermarkt"

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Die Dynamik der im Börsengeschäft ablaufenden Prozesse wird als Grund dafür angesehen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Segment rasant ändern. Als wichtigstes normatives Dokument, das die Funktionsweise des inländischen Aktienmarktes regelt, wird das Bundesgesetz Nr. 39-FZ "Über den Wertpapiermarkt" ständig überarbeitet. In den letzten drei Jahren wurden vom Gesetzgeber 14 Änderungs- und Ergänzungsanträge zu diesem Rechtsakt gestellt.

Um Entscheidungen in Bezug auf die Verwaltung eines Anlageportfolios zu treffen, müssen die Teilnehmer am Wertpapierhandel das Auftreten von Änderungen der Bestimmungen und Anforderungen dieses Gesetzes unverzüglich überwachen.

Bundesgesetz Nr. 39-FZ trat am 25. April 1996 in Kraft
Bundesgesetz Nr. 39-FZ trat am 25. April 1996 in Kraft

Die Regulierung der Rechtsbeziehungen auf dem russischen Finanzmarkt wird durch eine Reihe von Vorschriften festgelegt. Das grundlegende Gesetz darunter ist das Bundesgesetz Nr. 39-FZ "Über den Wertpapiermarkt". Es trat am 25.04.1996 in Kraft und ersetzte die Vorschriften über die Ausgabe und den Umlauf von Wertpapieren und Börsen in der RSFSR.

Zunächst definiert das Wertpapiermarktgesetz den Begriff des Eigentümers von Aktien am Finanzmarkt, listet die Merkmale und Rechte der Handelsteilnehmer auf. Darüber hinaus legt es die Anforderungen an die Organe und Mitarbeiter professioneller Teilnehmer im Wertpapierumlauf fest.

Der Ausgabe und der Reihenfolge des Umlaufs wertvoller Dokumente widmet sich Abschnitt 3. In separaten Kapiteln werden die Fragen der Informationsunterstützung des Umlaufprozesses von Aktien und anderen teuren Dokumenten sowie die Anwendung von Sanktionen bei illegalen Transaktionen mit ihnen behandelt. Der Rolle und dem Platz der Zentralbank von Russland bei der Ausübung der Kontrolle über die Finanzmärkte werden spezielle Kapitel des 5. Abschnitts zugewiesen.

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Maklertätigkeit, die Tätigkeit der Verwahrstelle, die Führung des Wertpapierregisters usw. beziehen sich hauptsächlich auf professionelle Teilnehmer am Börsenhandel. Für normale Anleger ist es wichtig, die Standards der FZ 39 sowie die Regeln der staatlichen Regulierung des Wertpapiermarktes zu studieren.

Das Gesetz enthält 53 Artikel, die in 13 Kapitel in 6 Abschnitten gruppiert sind. Heute ist die neueste Ausgabe vom 23.07.2018 relevant, ergänzt durch zwei normative Gesetze: Nr. 75-FZ vom 18.04.2018 und Nr. 90-FZ vom 23.04.2018. Es ist möglich, dass es in naher Zukunft weitere Anpassungen geben wird. Tatsache ist, dass das am 26. Juli 2018 verabschiedete Gesetz zum Insiderhandel einige Regeln zur Bekämpfung von Marktmanipulationen klargestellt hat. Insbesondere an professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt, deren Mitarbeiter regelmäßig Insiderinformationen von Kunden erhalten, werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Jedenfalls zielt jede Änderung des Gesetzes zum RTS darauf ab, die Entwicklung des Finanzmarktes zu fördern.

Gesetzliche Neuerungen in Bezug auf die Emission und das Verfahren für die Arbeit mit Wertpapieren sind wie folgt:

1. Der Begriff der Anleihen wurde im dritten Teil von Artikel 2 präzisiert und konsolidiert;

2. Es wurde ein neuer Typus eingeführt - eine strukturelle Bindung;

3. Zusätzlicher Artikel 27.1-1 definiert die Besonderheiten der Ausgabe und des Umlaufs neuer Beteiligungspapiere;

4. Der Kreis der kaufberechtigten Anleger wurde erweitert. Artikel 44 Klausel 13.1 sieht ein besonderes Verfahren für den Verkauf dieser Schuldverschreibungen an natürliche Personen vor, die keine Einzelunternehmer und qualifizierten Anleger sind.

Strukturelle Anleihen sind interessant, weil sie im Vergleich zu klassischen Anleihen und Bankeinlagen eine höhere Rendite aufweisen. Der Betrag der Zahlungen auf sie kann geringer sein als der Nennwert. Eine vorzeitige Rückzahlung von Schuldverschreibungen durch Beschluss des Emittenten ist untersagt. Neben Bargeld werden Zahlungen in Form von sonstigem Eigentum zur Verfügung gestellt. Angesichts der zuletzt rückläufigen Abschläge und Zinsen am Wertpapiermarkt kann die neu eingeführte Anleihe als Alternative zu herkömmlichen Anleihen oder Einlagen angesehen werden.

Hinsichtlich der Rechtsstellung eines solchen Teilnehmers am Wertpapiermarkt als spezialisiertes Finanzunternehmen wurden in 39-FZ wesentliche Änderungen vorgenommen:

1. Die Fassungen der Artikel 15.1 und 15.4 sowie die Ergänzung von Artikel 42 mit Klausel 26 bieten eine erweiterte Auslegung der bürgerlichen Rechte und Pflichten spezialisierter Finanzunternehmen. Die Verpflichtungen, die sich aus einem solchen Unternehmen gegenüber Dritten ergeben, beziehen sich insbesondere nicht nur auf die Arbeit mit Anleihen, sondern auch auf die Sicherstellung seiner Tätigkeit;

2. Neben Kreditinstituten, Händlern und Brokern wurden weitere Emittenten von Wertpapieren identifiziert. Artikel 51.2 Absatz 1.2 Absatz 1.2 bestimmt, dass es sich um spezialisierte Finanzunternehmen handelt, "die gemäß den Zielen und dem Gegenstand ihrer Tätigkeit berechtigt sind, strukturelle Anleihen auszugeben";

3. Die Einführung von Änderungen zu Artikel 15.1 steht im Zusammenhang mit der Klarstellung der Ziele und des Tätigkeitsbereichs spezialisierter Finanzunternehmen.

Da die Beziehungen, die bei der Emission und dem Umlauf von Beteiligungspapieren entstehen, sehr vielfältig sind, ist die Bearbeitung von 39-FZ-Wertpapieren ein nahezu permanenter Prozess. Bis Ende dieses Jahres wird also Folgendes passieren:

  • die durch das Bundesgesetz Nr. 75-FZ vom 18. April 2018 verabschiedeten Änderungen der Regulierung strukturierter Anleihen und Klarstellung der Rechtsstellung spezialisierter Finanzunternehmen treten am 16. Oktober 2018 in Kraft;
  • Ab dem 21.12.2018 treten die durch das Bundesgesetz Nr. 397-FZ vom 20.12.2017 eingeführten Änderungen der Anlageberatungstätigkeit in Kraft.

Die Gesamtwirksamkeit des Bundesgesetzes Nr. 39-FZ "Über den Wertpapiermarkt" in der Neufassung wird jedoch nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Zeit beurteilt werden können.

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