Die Entscheidung eines allgemeinen Gerichts wird vollständig getroffen und den Parteien innerhalb von fünf Tagen nach ihrer Annahme zugestellt. Eine ähnliche Frist wird für den Erlass von Entscheidungen des Schiedsgerichts festgelegt, jedoch senden diese Gremien eigenständig Gerichtsakte an die Verfahrensbeteiligten.
Nach Abschluss der Prüfung von Zivilsachen erlassen die Richter der Amts-, Bezirks-, Stadt- oder Schiedsgerichte nicht sofort Entscheidungen an die Parteien. Dabei wird nur der verfügende Teil der gerichtlichen Handlung bekannt gegeben, wonach der Richter eine gewisse Frist zur Vollendung erhält. Die Parteien hingegen sind in der Regel daran interessiert, sich mit dem Volltext der Entscheidung vertraut zu machen, da nur in diesem Fall eine vernünftige Aussage über die Notwendigkeit der Berufung oder sonstiger weiterer Maßnahmen getroffen werden kann. Aus diesem Grund werden in allen Justizbehörden die Fristen für die Berufung gegen die ergangene Entscheidung ab dem Datum der Vorbereitung des vollständigen Gerichtsakts gezählt. Die den Richtern eingeräumte Frist zum Verfassen einer vollständigen Entscheidung ist für Schiedsgerichte und Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit (Welt, Stadt, Bezirk) identisch, jedoch müssen die Parteien einige Nuancen berücksichtigen, die diese Gerichtsorgane unterscheiden.
Wie ist die Frist für die Entscheidung eines Gerichts der allgemeinen Gerichtsbarkeit?
Das Zivilprozessrecht legt fest, dass die Ausarbeitung des vollständigen Wortlauts der Entscheidung innerhalb einer Frist von höchstens fünf Tagen nach Bekanntgabe des Tenors erfolgen muss. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der festgelegten Frist der Kläger und der Beklagte eine gerichtliche Handlung beantragen können. Um eine Entscheidung zu erhalten, müssen Sie zuerst den Sekretär des Richters anrufen, der die Entscheidung getroffen hat, um den Zeitpunkt des Eingangs des Dokuments zu vereinbaren. Danach kommt der Interessent zum Sekretär dieses Richters, der ihm gegen Quittung eine Abschrift der Entscheidung aushändigt. Endgültige gerichtliche Akte werden den Parteien kostenlos zugestellt, es werden keine weiteren Bedingungen, außer dem Vorhandensein eines Reisepasses und einer Vollmacht (für Vertreter), gestellt.
Wie ist die Frist für die Entscheidung des Schiedsgerichts?
Das Gesetz räumt Richtern von Schiedsgerichten dieselbe Frist von fünf Tagen für die Ausarbeitung des vollständigen Wortlauts der angenommenen Entscheidung ein, die Richtern von Amts- und Bezirksgerichten eingeräumt wird. Nach Ablauf dieser Frist können der Kläger, der Beklagte und deren Vertreter selbstständig eine Abschrift der Entscheidung in der Gerichtskanzlei erhalten. Ein wesentlicher Unterschied im System der Schiedsgerichte ist die Möglichkeit, dieses Dokument per Post zu erhalten, und es wird automatisch gesendet, wenn innerhalb der angegebenen Frist kein Antrag gestellt wird. Nur die erste Kopie der Entscheidung wird kostenlos ausgestellt, daher müssen Sie bei Verlust und erneuter Einreichung beim Gericht eine staatliche Gebühr entrichten, deren Höhe an die Anzahl der Seiten in. gebunden ist die Entscheidung.