Wohnungsprivatisierung ist die kostenlose Übertragung von Räumlichkeiten aus staatlichen oder kommunalen Mitteln in Privateigentum. Im Rahmen eines Sozialmietvertrages registrierte Räumlichkeiten sowie staatliche oder andere kommunale Wohnungen können gemäß dem RF-Gesetz Nr. 1541-1 vom 04.07.1991 "Über die Privatisierung des Wohnungsbestands in der RF" privatisiert werden.
Notwendig
- - technischer Pass der Räumlichkeiten;
- - Reisepässe der in der Wohnung registrierten Einwohner;
- - Sozialarbeitsvertrag.
Anleitung
Schritt 1
Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente aus der folgenden Liste zusammen:
- Bescheinigung Form 9 in zweifacher Ausfertigung;
- Hilfeformular 7;
- technischer Pass für die Wohnung in dreifacher Ausfertigung;
- Auszug aus dem staatlichen Kataster;
- Erklärung der Wohnung;
- Reisepässe der in der Wohnung registrierten Bürger und deren Fotokopien (erste zwei Seiten und Registrierung);
- Geburtsurkunden von Kindern unter 18 Jahren (in zweifacher Ausfertigung);
- Sozialarbeitsvertrag;
- zwei Kopien der Bestellung;
- wenn die Bestellung nach 1998 eingegangen ist, eine Kopie der Bestellung vorlegen, auf deren Grundlage die neue Bestellung eingegangen ist;
- wenn sich der Wohnort nach 1992 geändert hat, für jeden Wohnort eine Bescheinigung des Formulars 9 in zweifacher Ausfertigung und eine Bescheinigung vorlegen, dass keine frühere Privatisierung durchgeführt wurde;
- wenn eine Reservierung für die Räumlichkeiten vorliegt, erstellen Sie eine Bescheinigung des Formulars 9 des Schutzzertifikats seit 1992 und eine Bescheinigung, dass die Immobilie nicht zuvor privatisiert wurde;
- Ablehnung der Privatisierung durch einen der Bewohner, falls vorhanden, notariell beglaubigt;
- von einem Notar beglaubigte Vollmacht von Privatisierungsinteressenten (die nicht persönlich erscheinen konnten) und ihre Fotokopie;
- ein Dokument über die Änderung der Passdaten (wenn sie nicht den in der Bestellung angegebenen Daten entsprechen) in zweifacher Ausfertigung;
- wenn eine der registrierten Personen nach dem Jahr 2000 verstorben ist, wird eine Sterbeurkunde benötigt;
- eine bezahlte Quittung für die Registrierung des Privatisierungsrechts.
Schritt 2
Wenn Sie sich entscheiden, die Privatisierung selbst abzuschließen, wenden Sie sich nach Zusammenstellung des gesamten Dokumentenpakets an die Abteilung für Wohnungspolitik in der Privatisierungsabteilung, um die Dokumente einzureichen.
Schritt 3
Reichen Sie Ihre Unterlagen ein und warten Sie auf die Bestätigung der Privatisierung durch das Department of Housing Policy. Der Privatisierungsprozess dauert in der Regel drei bis fünf Monate.
Schritt 4
Lassen Sie sich bereits bei der UFRS registrieren: eine Bescheinigung über die Eintragung der Rechte, eine Vereinbarung über die Übertragung einer Wohnung und einen Antrag auf Privatisierung.