So Erben Sie Ohne Testament

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So Erben Sie Ohne Testament
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Anonim

Im Todesfall einer Person geht ihr Vermögen auf Personen über, die nach Testament oder Gesetz als Erben gelten. Das Gesetz definiert den Kreis dieser Personen eindeutig. Gibt es keine, geht das Vermögen des Verstorbenen an den Staat.

So erben Sie ohne Testament
So erben Sie ohne Testament

Anleitung

Schritt 1

Nachlassvererbung setzt definitionsgemäß voraus, dass der Erblasser die Erben festlegt. Wenn das Testament nicht erstellt wurde, gelten Verwandte als gesetzliche Erben, die ohne Testament eine Erbschaft eingehen können.

Schritt 2

Kinder (auch adoptierte oder nach dem Tod des Erblassers geborene) gehören zu den Erben, die das Erbe in erster Linie beanspruchen können. Zu diesen Erben zählen auch der Ehegatte oder Ehegatte des Verstorbenen und dessen Eltern oder Adoptiveltern. Alle diese Personen haben das Recht auf gleiche Anteile am Vermögen des Verstorbenen.

Schritt 3

Unter den Erben, die das Erbe an zweiter Stelle beanspruchen, sind Schwestern, Geschwister sowie Großeltern. Sie sind auch gleich erbberechtigt, können die Erbschaft aber nur annehmen, wenn kein einziger Erbe ersten Ranges gefunden wird oder sie die Erbschaft abgelehnt haben.

Schritt 4

Um eine Erbschaft ohne Testament einzugehen, muss der Erbe spätestens sechs Monate nach Feststellung des Todes des Erblassers beim Notariat einen Antrag über den Erbannahmewunsch stellen. Fehlt ein solches Dokument, gilt er als Verweigerer der Erbschaft, und sein Erbteil wird auf die verbleibenden Erben aufgeteilt.

Schritt 5

Die Frist zur Stellung eines solchen Antrags kann jedoch vom Gericht verlängert werden, wenn der Grund, aus dem der Antrag nicht fristgerecht gestellt wurde, vom Gericht als gültig anerkannt wird.

Schritt 6

Der Erbe darf seinen Erbteil nicht annehmen. Ein Verzicht kann zu Gunsten anderer Rechtsnachfolger oder zu Gunsten des Staates erfolgen. Die Aufhebung einer solchen Ablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Schritt 7

Kontroverse Fragen bezüglich der Aufteilung des Vermögens eines Verstorbenen werden von den Justizbehörden entschieden, die auf der Grundlage bestehender Gesetzesartikel entscheiden.

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