Ein Vertrag ist eine bilaterale Vereinbarung, dh eine Vereinbarung zwischen den Parteien über etwas. Nicht nur im Geschäftsleben, sondern auch im Alltag stehen wir vor der Notwendigkeit, einen Vertrag abzuschließen, beispielsweise bei der Anmietung einer Wohnung oder beim Verkauf eines Autos. In der Regel bezieht sich der Vertrag auf die Veräußerung von Eigentum, es gibt aber auch Verträge über die Erbringung von Werken oder Dienstleistungen. Um einen Vertrag abzuschließen, müssen Sie sich an die klassische Vertragsstruktur halten.
Anleitung
Schritt 1
Präambel. Hier sind die Vertragsparteien, deren Nach- und Vornamen sowie deren Namensbezeichnungen angegeben; wie heißt jede der Parteien (Käufer-Verkäufer); Parteistatus - Bürger oder Unternehmer; auf deren Grundlage sie handeln (Bescheinigung des Unternehmers, Reisepass).
Schritt 2
Der Hauptteil des Vertrages enthält Informationen über den Artikel. Ohne Vereinbarung einer bestimmten Objektart, einer Dienstleistungsart oder eines Werkverzeichnisses gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Das bedeutet, dass eine solche Vereinbarung rechtlich keine Konsequenzen nach sich zieht. Es ist rechtswidrig, auf eine solche Vereinbarung zu verweisen oder über den Abschluss einer nichtigen Vereinbarung zu zeugen.
Schritt 3
Es ist wichtig, weitere wesentliche Vertragsbedingungen vorzusehen: Erfüllungsbedingungen, Kosten der Sache, Gewährleistungspflichten, Übergabe- und Lieferbedingungen, Zahlungsverfahren, Haftung der Parteien bei Nichterfüllung von Verpflichtungen.
Schritt 4
Adressen, Angaben und Unterschriften der Parteien. Hier werden die für die Vertragsabwicklung notwendigen Informationen angegeben: Adresse, Passdaten, TIN, Versicherungsscheinnummer. Bei der Vertragsunterzeichnung ist darauf zu achten, dass die Unterschrift von der Vertragspartei erfolgt. Handelt es sich um einen Vertreter einer Partei, ist dem Vertrag eine Kopie einer gültigen Vollmacht beizufügen.