Manche Familien trennen sich. Nach einiger Zeit möchten geschiedene Männer und Frauen möglicherweise wieder mit anderen Partnern heiraten. Dazu müssen sie jedoch nach der geltenden Gesetzgebung dem Standesamt eine Bescheinigung über die Auflösung der vorherigen Ehe vorlegen. Wenn das Dokument verloren geht oder beim Ex-Ehepartner verblieben ist, der es Ihnen aus irgendeinem Grund nicht zurückgeben möchte, stellen Sie dieses Zertifikat wieder her.
Anleitung
Schritt 1
Jedes verlorene Dokument kann nach einiger Zeit und Zahlung einer Gebühr wiederhergestellt werden. Aber schauen Sie zuerst genau hin, überprüfen Sie alle Orte, an denen Sie die Dokumente aufbewahren, vielleicht haben Sie dieses Zertifikat nur irgendwo verschoben. Oder versuchen Sie, mit Ihrem Ex-Partner freundschaftlich zu verhandeln, um Sie davon zu überzeugen, dass Sie das Dokument trotzdem wiederherstellen werden, und diese Sturheit rückt es in ein sehr negatives Licht.
Schritt 2
Wenn Sie die Bescheinigung nicht finden oder mit der ersten Hälfte einverstanden sind, müssen Sie sich mit einem schriftlichen Antrag auf eine Kopie (Duplikat) der Bescheinigung an das Standesamt Ihres Wohnortes bzw. am Ort der Eheschließung wenden. Geben Sie im Antrag an: die Namen, Nachnamen, Vatersnamen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe sowie wo und wann diese Auflösung eingetragen wurde. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist muss Ihnen das Standesamt ein Duplikat dieses Dokuments aushändigen.
Schritt 3
Oft tritt eine solche Situation auf: Einer der ehemaligen Ehepartner ist gestorben. Seine Verwandten oder Erben müssen eine doppelte Scheidungsurkunde einholen, um Erbschaftsfragen zu klären. Was ist in diesem Fall zu tun? Die Liste der Personen, die berechtigt sind, eine Scheidungsurkunde in zweifacher Ausfertigung zu erhalten, wird durch das Bundesgesetz Nr. 143-FZ "Über Personenstandsurkunden" vom 15.11.1997 bestimmt.
Schritt 4
Wenn Sie auf der Liste nach Status stehen, sollten Sie sich mit einer schriftlichen Erklärung an das Standesamt wenden, der Sie Kopien von Dokumenten beifügen müssen, die Ihre Beziehung zum Verstorbenen bestätigen. Wenn Ihnen dies aus irgendeinem Grund schwerfällt, können Sie jedem volljährigen mündigen Bürger (z Dokumente, haben Sie Ihre notariell beglaubigte Vollmacht.