Manchmal gibt es Situationen, in denen es nach der Trennung absolut unmöglich wird, mit einer Person zusammenzuleben. Sie haben jedoch gesetzlich das Recht, Ihre Ex-Frau förmlich aus Ihrer Wohnung zu räumen. Wie kann man es machen?
Anleitung
Schritt 1
Stellen Sie sicher, dass Ihr Ex-Ehepartner keine Eigentumsrechte an Ihrer Wohnung hat, d.h. es gibt keinen Anteil an ihr. In diesem Fall sind alle Tricks nutzlos, es wird nicht funktionieren, sie gemäß dem Gesetz zu vertreiben. Darüber hinaus gilt das in der Ehe erworbene Eigentum als Ihr Miteigentum. Das bedeutet, dass Ihre Frau, wenn Sie nach Erhalt eines Stempels im Reisepass Eigentümer einer Wohnung geworden sind, das gleiche Recht auf eine Wohnung hat wie Sie, sie kann also nicht vertrieben werden.
Schritt 2
Wenn Sie Kinder aus einer Ehe mit Ihrer Ex-Frau haben, müssen Sie ihnen möglicherweise eine Unterkunft zur Verfügung stellen, wenn Sie Ihren Ehepartner ausweisen möchten. Kinder dürfen per Gesetz nicht auf die Straße geworfen werden, und wenn sie und Ihre Ex-Frau nirgendwo hingehen können, muss das Gericht das Recht behalten, Ihr Eigentum für eine bestimmte Zeit zu nutzen.
Schritt 3
Wird die Wohnung nicht privatisiert, so kann die Ex-Frau nur durch eine gerichtliche Entscheidung und nur dann aus der Wohnung geräumt werden, wenn sie durch ihr Verhalten gegen die öffentliche Ordnung verstößt und das Zusammenleben in der Wohnung unmöglich macht. Tatsache ist, dass Sie in einer nicht privatisierten Wohnung gleichberechtigt sind und im Falle einer Scheidung sozusagen Nachbarn werden, und das Recht, einen Nachbarn zu räumen, ist im Gesetz klar geregelt. Reichen Sie die Beweise der anderen im Eingang wohnenden Personen sowie des Bezirkspolizisten beim Gericht ein, und Sie werden höchstwahrscheinlich den Fall gewinnen können, wenn keine Minderjährigen bei Ihnen wohnen.
Schritt 4
Wenn Sie Eigentümer einer privatisierten Wohnung sind, die Sie vor der Ehe gekauft oder geerbt haben, können Sie den Verlust des Wohnrechts Ihrer Frau nach einer Scheidung gerichtlich begründen. Es wird ein Abmeldeverfahren durchgeführt, dann kann die Ex-Frau ausgewiesen werden. Alle diese Prozesse haben viele Feinheiten; es ist schwierig, ein einziges allgemeines Rezept zu finden. In jedem Fall ist es besser, die Angelegenheit friedlich beizulegen und gar nicht vor Gericht zu erscheinen.