So Melden Sie Frau Und Sohn An

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So Melden Sie Frau Und Sohn An
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Anonim

Das Verfahren zur Anmeldung von Ehefrau und Sohn in ihrer Wohnung hängt davon ab, ob es sich um eine private oder eine kommunale Wohnung handelt. Im ersten Fall genügt es, dass der Eigentümer nicht dagegen ist. In der zweiten müssen Sie die Beziehung bestätigen und die Zustimmung aller in der Wohnung registrierten Erwachsenen erteilen.

So melden Sie Frau und Sohn an
So melden Sie Frau und Sohn an

Notwendig

  • - eine von der Hausverwaltung, dem Bundesmigrationsdienst oder einem Notar beglaubigte Vereinbarung über die unentgeltliche Wohnungsnutzung oder ein Antrag auf Wohnungsüberlassung;
  • - Pässe aller Personen, die die Dokumente unterschreiben müssen;
  • - Geburtsurkunde eines Sohnes;
  • - die Zustimmung aller in der Gemeindewohnung registrierten Erwachsenen;
  • - Heiratsurkunde (nur bei Anmeldung in einer Gemeindewohnung);
  • - ein Auszug aus dem Hausbuch (nur für Gemeindewohnungen);
  • - Kopie des Finanz- und Privatkontos (nur für kommunale Wohnungen);
  • - Antrag auf Registrierung am Wohnort.

Anleitung

Schritt 1

Wenn die Wohnung privatisiert ist, hat der Eigentümer das Recht, jeden und in beliebiger Menge darin zu registrieren. Am einfachsten ist es, wenn Sie alleiniger Eigentümer der Wohnung sind. In diesem Fall müssen Sie lediglich mit Ihrer Frau einen Vertrag über die Bereitstellung von freiem Wohnraum abschließen und Ihren Sohn in diesen aufnehmen, bei mehreren Wohnungseigentümern benötigen Sie von jedem von ihnen eine schriftliche Zustimmung.

Schritt 2

Wenn die Wohnung kommunal ist, sind weitere Dokumente erforderlich. Alle in dieser Wohnung registrierten Erwachsenen müssen der Registrierung zustimmen, und Sie müssen die Beziehung mit Hilfe einer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde des Sohnes bestätigen. Der zuständige Mieter muss einen Antrag in der vorgeschriebenen Form stellen (erhältlich bei der Hausverwaltung oder beim Bundesmigrationsdienst). Auch von diesen Unterlagen sind Kopien anzufertigen und zusammen mit den Originalen vorzulegen. Kopien der Zertifikate verbleiben im Archiv.

Schritt 3

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Vereinbarung abzuschließen und die Unterschriften auf der Einwilligung oder Erklärung zu beglaubigen. Die erste beinhaltet das persönliche Erscheinen aller, die im Passbüro der Hausverwaltung unterschreiben müssen. Der zweite - an einen Notar mit Bezahlung für seine Dienste zu den aktuellen Preisen.

Schritt 4

Die Ehefrau muss dann einen Antrag auf Registrierung am Wohnort ausfüllen. Das Formular kann bei der Hausverwaltung, der FMS-Abteilung bezogen oder im Bürgerservice-Portal heruntergeladen werden. Auf dem Portal steht es nach der Autorisierung auch zum Online-Ausfüllen zur Verfügung. Sie trägt die Daten zu ihrem Sohn in die entsprechende Spalte ein.

Schritt 5

Sind Ehefrau und Kind nicht aus ihrem bisherigen Wohnort entlassen worden (und das Kind kann mit Zustimmung der Mutter sofort beim Vater gemeldet werden und liegt eine Bestätigung vor, dass es nicht bei ihr gemeldet ist, Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder weitere Eintragungen sind in diesem Fall nicht erforderlich), füllt die Mutter den entsprechenden Abschnitt des Antrags aus, lässt ihn im Fall der Entlassung leer und legt unter anderem das Adressblatt der Abreise bei der Hausverwaltung vor der Reisepass der Ehefrau und die Geburtsurkunde des Sohnes mit Eintragungszeichen sind innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Unterlagen zurückzugeben.

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