Um eine Frau und ein Kind zu registrieren, müssen Dokumente gesammelt werden, deren Liste davon abhängt, wer der Eigentümer des Wohnraums ist, und mit einem Antrag bei der Passabteilung beantragt werden. Bei der Registrierung eines Minderjährigen wird es keine Probleme geben, aber bei der Registrierung einer Ehefrau können gewisse Schwierigkeiten auftreten und zusätzliche Dokumente werden benötigt.
Notwendig
- - Reisepass beider Ehepartner
- - Geburtsurkunde des Kindes
- -Einwilligung zur Registrierung von allen Eigentümern oder Eigentümern (bei der Registrierung eines Kindes ist dies nicht erforderlich)
- - Ausstellung eines persönlichen Kontos
- -Auszug aus dem Hausbuch
- -eine Erklärung des Ehepartners
- - Erlaubnis des Ehepartners, das Kind anzumelden
- -Bescheinigung über den Mangel an Wohnraum bei der Mutter
- - beglaubigte Fotokopien aller Dokumente
Anleitung
Schritt 1
Um ein Kind anzumelden, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten sammeln und bei der Passabteilung des Gebiets, in dem sich der Wohnraum befindet, beantragen. Es ist keine Erlaubnis eines anderen Eigentümers oder des Eigentümers erforderlich. Für die Anmeldung eines Minderjährigen genügt die Tatsache der Eintragung des Vaters.
Schritt 2
Für die Anmeldung der Ehefrau ist die Anwesenheit aller Eigentümer bzw. des Eigentümers des Wohnraums erforderlich. Die Genehmigung wird im Passamt ausgestellt. Wenn die Eigentümer nicht anwesend sein können, ist für die Registrierung in ihrem Hoheitsgebiet eine notarielle Erlaubnis erforderlich.
Schritt 3
Wenn die Eigentümer oder der Eigentümer keine Erlaubnis erteilen und argumentieren, dass die Ehefrau ein Aufenthaltsrecht hat und es unmöglich ist, sie ohne ihre persönliche Zustimmung auszuschreiben, können Sie von allen Eigentümern die Erlaubnis zur vorübergehenden Registrierung einholen. Bei der Anmeldung zur befristeten Anmeldung entsteht kein Wohnrecht, und die Abmeldung ist ohne persönliche Mitwirkung des Ehegatten möglich.
Schritt 4
Ist der Ehemann alleiniger Eigentümer des Wohnraums, kann die Ehefrau ohne Hindernisse angemeldet werden.
Schritt 5
Bei der Anmeldung eines Kindes und einer Ehefrau benötigen Sie, wenn eine Erlaubnis vorliegt, einen persönlichen Kontoauszug, eine Bescheinigung, dass die Ehefrau keine Aufenthaltserlaubnis hat, eine Erklärung der Ehefrau, dass sie die Registrierung des Kindes nicht stört Vater.
Schritt 6
Die Dokumente müssen als Originale und beglaubigte Fotokopien vorgelegt werden. Sie können Dokumente im Wohnungsamt oder im Straßenausschuss beglaubigen.