Änderung Der Vom Gericht Festgesetzten Unterhaltshöhe

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Anonim

Alles fließt, alles verändert sich im Leben. Die Menschen kommen zusammen und zerstreuen sich, aber die Kinder bleiben. Eltern sind verpflichtet, ihre minderjährigen Kinder zu unterstützen (Artikel 80 des RF IC). Wenn Sie bereits eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Ex-Ehepartner (Mutter des Kindes) haben, eine neue Beziehung eingegangen sind und ein weiteres Kind haben, kann die gerichtlich festgesetzte Unterhaltshöhe geändert werden.

Alle Kinder haben Anspruch auf Unterhalt
Alle Kinder haben Anspruch auf Unterhalt

Notwendig

Entweder eine notarielle Vereinbarung über die Zahlung neuer Unterhaltsverpflichtungen oder eine gerichtliche Entscheidung über die Zahlung des Unterhalts für das zweite Kind. Die erste Option ist schneller

Anleitung

Schritt 1

Aufgrund von Art. 99 RF IC wird zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Empfänger eine Unterhaltszahlungsvereinbarung geschlossen. Wenden Sie sich diesbezüglich mit der Mutter des zweiten Kindes an einen Notar, um eine solche Vereinbarung abzuschließen. Nach Art. 100 des RF IC wird eine Vereinbarung über die Zahlung von Alimenten schriftlich abgeschlossen und ist notariell beglaubigt.

Stattdessen kann die Mutter des zweiten Kindes mit einer Unterhaltsklage vor Gericht gehen, die gerichtliche Entscheidung abwarten und einen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Schritt 2

Gemäß Art. 119 des RF IC, wenn sich in Ermangelung einer Vereinbarung über die Zahlung des Unterhalts nach der gerichtlichen Feststellung der Unterhaltshöhe der materielle oder Familienstand einer der Parteien geändert hat, hat das Gericht das Recht, auf Antrag einer der Parteien den festgesetzten Unterhaltsbetrag zu ändern. Auf dieser Grundlage haben Sie das Recht, bei demselben Gericht, bei dem die Unterhaltsentscheidung getroffen wurde, mit einer Klageschrift die Herabsetzung des Unterhaltsbetrags zu beantragen. In der Klageschrift sind die Umstände anzugeben, die die Herabsetzung des Unterhaltsbetrags beeinflussen, d.h. es kann sich sowohl um eine Unterhaltsvereinbarung als auch um eine gerichtliche Entscheidung (Vollstreckungsbescheid) über die Beitreibung des Unterhalts für das zweite Kind handeln. An die Klageschrift anhängen:

1. eine Kopie der Klageschrift, 2. ein Dokument, das die Zahlung der staatlichen Gebühr bestätigt,

3. eine Kopie des Gerichtsbeschlusses über die Zahlung des Unterhalts für das erste Kind, 4. Gehaltsbescheinigung des Klägers, 5. Eine Kopie des Kindesunterhaltsvertrags oder des Gerichtsbeschlusses über die Zahlung des Kindesunterhalts für das zweite Kind.

Schritt 3

Bei der Entscheidung geht das Gericht in erster Linie von den Interessen beider Kinder aus. Kein Kind sollte seiner Rechte beraubt werden. Nur in Ausnahmefällen weicht das Gericht von dieser Regel ab, um den Unterhaltsbetrag zu kürzen. Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Herabsetzung des Unterhaltsbetrags wird nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Die Gerichtsentscheidung wird höchstwahrscheinlich zu Ihren Gunsten ausfallen. Nachdem Sie eine Gerichtsentscheidung und einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, wenden Sie sich mit einer Erklärung, der Sie einen Vollstreckungstitel beifügen, an den Gerichtsvollzieherdienst. Der Gerichtsvollzieher muss die Gerichtsentscheidung vollstrecken und eine Entscheidung erlassen, die den neuen Unterhaltsbetrag für das erste Kind widerspiegelt.

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