Das Wort "Familie" wird offiziell als Personen verstanden, die zusammenleben, einen gemeinsamen Haushalt führen, verwandtschaftliche Beziehungen, Vermögensverhältnisse haben. Die geltende Familiengesetzgebung identifiziert dieses Konzept mit Ehe, ehelichen Beziehungen.
Das Wort „Familie“wird häufig in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, und seine besonders häufige Verwendung findet sich im Familiengesetzbuch der Russischen Föderation. Gleichzeitig enthält das angegebene Gesetz keine offizielle Definition dieses Begriffs, und die direkte Auslegung seiner einzelnen Artikel ermöglicht es nicht, die Bedeutung dieses Wortes eindeutig festzulegen. So wird der Begriff "Familie" in vielen anderen Situationen als Synonym für eheliche Beziehungen verwendet, um die Grundprinzipien dieses Rechtszweigs bei der Charakterisierung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern (z. B. einer Pflegefamilie) zu bezeichnen.
Wo finde ich die offizielle Interpretation?
Die einzige offizielle Definition dieses Begriffs ist im Bundesgesetz "Über die Lebenshaltungskosten in der Russischen Föderation" enthalten. Gemäß Artikel 1 dieses Dokuments werden als Familie Personen anerkannt, die durch Verwandtschaftsbeziehungen, Vermögensverhältnisse verwandt sind und einen gemeinsamen Haushalt führen. In diesem Sinne sollte das Wort „Familie“aus Sicht des modernen Familienrechts verwendet werden. Das Wort „Familie“sollte nicht mit dem Begriff „Ehe“identisch sein, da Ehebeziehungen erst nach staatlicher Registrierung entstehen und die obige normative Definition nicht bedeutet, dass die entsprechende Registrierung obligatorisch ist und keine andere Bestätigung erforderlich ist.
Wer gehört zur Familie?
Es ist zu beachten, dass die obige Bedeutung des Wortes "Familie" es ermöglicht, fast jede Person in dieses Konzept einzubeziehen. Zu den Familienmitgliedern gehören in der Regel Verwandte, deren Anzahl in keiner Weise beschränkt ist, der erforderliche Verwandtschaftsgrad wird nicht angegeben. Darüber hinaus kann jede andere Person, die in einem Vermögensverhältnis steht, also keine familiären Bindungen hat, als Familienangehörige angesehen werden. In diesem Fall sollten wir über das Vorhandensein enger Beziehungen zwischen Menschen sprechen, die auch ohne offizielle Anerkennung durch den Staat als Familienbeziehungen anerkannt werden. Tatsächlich reicht es aus, die in der obigen Definition aufgeführten Kriterien zu erfüllen, um als vollständige Familie anerkannt zu werden. Das Wort „Familie“wird auch in anderen Bereichen des modernen innerstaatlichen Rechts häufig verwendet und kann in jedem Einzelfall eine eigenständige Bedeutung erhalten, die anhand der allgemeinen Bedeutung spezifischer Vorschriften zu bestimmen ist.