Warum Drei Monate Zeit Für Die Versöhnung Geben?

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Warum Drei Monate Zeit Für Die Versöhnung Geben?
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Anonim

Bei einer gerichtlichen Scheidung kann eine Frist von bis zu drei Monaten für die Aussöhnung der Ehegatten eingeräumt werden. Voraussetzung ist in diesem Fall die fehlende Zustimmung eines der Ehegatten zur Beendigung des Familien- und Eheverhältnisses.

Warum drei Monate Zeit für die Versöhnung geben?
Warum drei Monate Zeit für die Versöhnung geben?

Anleitung

Schritt 1

Das Familienrecht sieht eine besondere Frist für die Aussöhnung von Ehegatten vor, die den Wunsch geäußert haben, die Ehe aufzulösen. Dieser Zeitraum ist auf den Wunsch des Staates zurückzuführen, die Wiederherstellung der Familie und die Erhaltung der familiären und ehelichen Beziehungen zu gewährleisten.

Schritt 2

Wenn die Ehegatten keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben und auch eine einvernehmliche Scheidung vorliegt, wird das entsprechende Verfahren im Standesamt durchgeführt. Gleichzeitig beträgt die Versöhnungsfrist nur einen Monat, der ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines gemeinsamen Antrags auf Aufhebung der Ehe gezählt wird.

Schritt 3

Vor Gericht wird eine Ehe ohne gegenseitige Zustimmung zur Beendigung der Familienbeziehungen zwischen den Ehegatten sowie in Anwesenheit minderjähriger Kinder aufgelöst. In jedem Fall verlangt das Gesetz, dass das Gericht über die Beendigung der Ehe nur dann entscheidet, wenn die Gewissheit besteht, dass der Erhalt der Familie und das weitere Leben der Ehegatten nicht möglich sind.

Schritt 4

Die Einräumung einer Frist für die Aussöhnung der Ehegatten ist das Recht des Gerichts, nicht seine Pflicht. Je nach den besonderen Umständen des Falles kann das Gericht dieses Recht nicht ausüben, wenn es feststellt, dass eine solche Frist ohne Bedeutung ist.

Schritt 5

Das Familienrecht erlaubt es dem Gericht, jede Schlichtungsfrist zu gewähren, die innerhalb der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist liegt. Dies bedeutet, dass Gerichtsverhandlungen immer wieder verschoben werden können, da der Richter die Wahrung der Familienbeziehungen für möglich hält. Die Gesamtdauer des Verfahrens sollte jedoch 3 Monate nicht überschreiten, da dies die festgelegte Höchstdauer ist.

Schritt 6

Sind alle Aussöhnungsmöglichkeiten ausgeschöpft und ist die gesetzlich vorgesehene Frist abgelaufen, gibt das Gericht dem Scheidungsantrag statt. Für eine solche Entscheidung ist die Zustimmung beider Ehegatten nicht erforderlich, es genügt die Willensbekundung eines von ihnen.

Schritt 7

Auch wenn davon ausgegangen wird, dass die Versöhnung der Ehegatten nicht möglich ist, ist das Gericht nicht berechtigt, die Ehe vor Ablauf eines Monats ab dem Tag der Antragstellung aufzulösen. Die angegebene Frist ist die Mindestfrist für die Aussöhnung, für die Lösung aller Probleme der Ehegatten, daher ist sie in allen Fällen der Beendigung der Familienbeziehungen vorgesehen. Bestehen die Ehegatten auf der Aufhebung der Ehe, so regelt das Gericht im erlassenen Rechtsakt Fragen im Zusammenhang mit der Aufteilung des Gesamtguts und dem weiteren Schicksal minderjähriger Kinder.

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