Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation sieht eine solche Garantie der Arbeitnehmerrechte wie die Zahlung einer Geldentschädigung für nicht genutzte Tage des Haupt- oder Zusatzurlaubs vor. Dabei ist zu bedenken, dass der Ausgleich ungenutzter Urlaubstage und das Ersetzen eines Teils des Urlaubs durch eine Barzahlung unterschiedliche Konzepte sind. Die erste wird bei der Entlassung eines Arbeitnehmers unabhängig von der Anzahl der ungenutzten Tage und der Kündigungsgründe angewendet, die zweite wird bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis angewendet.
Notwendig
Taschenrechner; - ein Blatt Papier und ein Stift; - Stundenzettel; - Produktionskalender
Anleitung
Schritt 1
Ein Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, wenn er die dafür erforderliche Berufserfahrung besitzt. Berechnen Sie diese Dienstzeit unter Einbeziehung der tatsächlichen Arbeitszeit; unbezahlter Urlaub (höchstens 14 Tage hintereinander) usw.
Schritt 2
Bei der Berechnung der Anzahl der Tage des nicht in Anspruch genommenen Urlaubs zu Ausgleichszwecken schließen Sie Tage aus, die weniger als einen halben Monat betragen, und Zeiten, die länger als einen halben Monat sind, und runden Sie auf einen ganzen Monat auf. Berücksichtigen Sie außerdem nicht den Kalender, sondern den Arbeitsmonat, dh tatsächlich gearbeitet. Ein Mitarbeiter kann mehrere ungenutzte Urlaubstage oder Teile davon haben. Berechnen Sie die ungenutzten Tage für jeden Urlaub und addieren Sie diese.
Schritt 3
Die Anzahl der Tage des ungenutzten Urlaubs berechnen Sie nach der Formel: 28 Tage / 12 Monate. Berücksichtigen Sie außerdem 12 nicht Kalendermonate, sondern tatsächlich gearbeitete Monate. In diesem Beispiel stellt sich heraus, dass 2,33 Tage pro Monat entschädigt werden. Bitte beachten Sie, dass jeder Mitarbeiter unterschiedlich viele Urlaubstage und -monate hat. Runden Sie den Bruchteil der Tage nur zu Gunsten des Mitarbeiters ab. Beschäftigte mit einem für die Dauer von bis zu zwei Monaten abgeschlossenen Arbeitsvertrag erhalten bei der Entlassung eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub in Höhe von zwei Werktagen pro Arbeitsmonat.