Die vom Arbeitnehmer im Krankheitsfall verbrachte Zeit wird nicht in die Berechnung des Urlaubsgeldes einbezogen, die direkt von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen ist. Während der Zeit seiner eigenen Krankheit erhält der Arbeitnehmer eine Sonderzulage, die nicht zur Ermittlung des Durchschnittsverdienstes herangezogen wird.
Die Berechnung des an einen Arbeitnehmer gezahlten Urlaubsgeldes basiert auf den Beträgen, die der Arbeitnehmer für die Erfüllung seiner beruflichen Pflichten erhält. Gleichzeitig ist der durchschnittliche Verdienst die Grundlage für die Anstellung des Urlaubsgeldes, daher sind verschiedene Sozialleistungen nicht enthalten, deren Höhe erheblich vom Gehalt eines bestimmten Arbeitnehmers abweichen kann. Aus dem gleichen Grund werden fast alle Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer aus bestimmten Gründen seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat, von der Berechnung ausgeschlossen. In den Sonderregeln für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes wird daher darauf hingewiesen, dass die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben war, vom Berechnungszeitraum ausgeschlossen sind.
Warum wird der Krankenstand bei der Berechnung des Urlaubsgeldes nicht berücksichtigt?
Die Gründe dafür, dass der Gesetzgeber es abgelehnt hat, den Krankenstand eines Arbeitnehmers in die Berechnung des Durchschnittsverdienstes einzubeziehen, liegt in der Notwendigkeit, dem Arbeitnehmer erhöhte Garantien zu gewährleisten. Die Höhe des Krankenstandsgeldes ist an die Gesamtdauer der Versicherungszeit des Arbeitnehmers gebunden, wobei diese Beträge zwischen sechzig und hundert Prozent des Durchschnittsverdienstes des Arbeitnehmers liegen können. Würden diese Zahlungen bei der Berechnung des Urlaubsgeldes berücksichtigt, würden Arbeitnehmer mit geringer Erfahrung Zahlungen erhalten, deren Höhe niedriger wäre als ihr übliches Einkommen. Deshalb erscheint der Ausschluss von Krankenstand bei der Berechnung des Urlaubsgeldes durchaus logisch und sinnvoll, schützt die Interessen der Arbeitnehmer.
Was tun, wenn das Urlaubsgeld falsch berechnet wird?
Wenn ein Mitarbeiter feststellt, dass sein Urlaubsgeld aufgrund der Berücksichtigung von Krankheitsurlaub im angegebenen Zeitraum falsch berechnet wird, sollte er sich an die Buchhaltung der Organisation wenden, um die Neuberechnung durchzuführen. Es wird empfohlen, einen schriftlichen Antrag zu stellen, und wenn der zuständige Rechnungsführer dem Antrag auf Neuberechnung nicht nachkommt, ist auch eine schriftliche Begründung für eine solche Entscheidung einzuholen. Liegt eine solche Begründung vor, kann sich der Arbeitnehmer mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden oder eine Klageschrift bei Gericht auf Rückforderung des wegen falscher Berechnung nicht gezahlten Urlaubsgeldes erstellen. Gleichzeitig müssen Sie Ihre eigenen Anforderungen an den Arbeitgeber so konkret wie möglich formulieren und Ihre Berechnung der Höhe des Urlaubsgeldes nach den Normen der geltenden Gesetzgebung anhängen.