So Erhalten Sie Die Ernennung Und Auszahlung Von Leistungen Bei Vorübergehender Invalidität

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So Erhalten Sie Die Ernennung Und Auszahlung Von Leistungen Bei Vorübergehender Invalidität
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Grundlage für den Bezug von Leistungen ist ein ordnungsgemäß durchgeführter Krankenstand. Die Beihilfe ist eine teilweise Erstattung des entgangenen Verdienstes einer Person, der die Möglichkeit genommen wird, ihre amtlichen Funktionen auszuüben.

So erhalten Sie die Ernennung und Auszahlung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität
So erhalten Sie die Ernennung und Auszahlung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität

Die Gründe für den Erhalt einer Entschädigung können folgende sein.

  1. Vorübergehende Behinderung oder Verletzung eines Arbeitnehmers, einschließlich Operationen.
  2. Pflege eines erkrankten Familienmitglieds: naher Angehöriger, Ehepartner oder Kind.
  3. Sich in Quarantäne eines Mitarbeiters oder seines Kindes oder eines handlungsunfähigen Familienmitglieds befinden.
  4. Passage des prothetischen Verfahrens in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung.
  5. Rehabilitation in einer medizinischen Einrichtung der Russischen Föderation.

Der entlassene Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf Krankenstand, da die Sozialversicherung ihn mit 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes bezahlt. In diesem Fall wird die Versicherungsdauer nicht berücksichtigt. Dafür müssen jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein:

  • die Krankheit tritt in den ersten dreißig Tagen nach der Entlassung auf;
  • zum Zeitpunkt der Berufung sind seit dem Tag der Entlassung noch keine sechs Monate vergangen

Das Verfahren und die Bedingungen für die Bestellung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit hängen von folgenden Werten ab:

  • Dienstalter;
  • Durchschnittslohn;
  • Krankenstand verbrachte Zeit.

Die Geldleistungen bei Invalidität werden ab dem ersten Tag der Krankheit (Verletzung) bis zur Genesung des Bürgers oder bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Invalidität berechnet und gezahlt. Um eine Entschädigung für die im Krankheitsfall verbrachte Zeit zu erhalten, müssen dem Arbeitgeber Dokumente vorgelegt werden, die einen gültigen Grund für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz bestätigen. Diese schließen ein:

  1. Behindertenausweis;
  2. Antrag auf Entschädigung.

Zahlungsbedingungen

Die Entschädigung für VHT (vorübergehende Arbeitsunfähigkeit) wird vom Arbeitgeber innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Krankmeldung und der Beschwerde des Arbeitnehmers mit entsprechendem Antrag berechnet. Innerhalb von fünf Tagen schickt der Arbeitgeber die Unterlagen an die FSS-Abteilung. Die Auszahlung des Bulletins erfolgt am nächsten Tag, an dem der Arbeitnehmer sein Gehalt erhält. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die ersten drei Krankheitstage, die restlichen Tage werden von der FSS (Sozialversicherungskasse) bezahlt.

Wenn das Krankenhausgeld nicht gezahlt wird

Ein Arbeitgeber darf in folgenden Fällen kein Arbeitnehmer-Krankengeld zahlen:

  1. bei absichtlicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes;
  2. bei Selbstmordversuchen;
  3. wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person durch die Begehung einer Straftat verschlechtert hat.

Darüber hinaus werden keine Krankenhausleistungen an Personen gezahlt, die ohne Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber arbeiten, sowie in anderen nachfolgend aufgeführten Fällen:

  1. Der Krankenstand ist nicht authentisch;
  2. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält schwerwiegende Fehler (die Anforderungen sind falsch ausgefüllt, die Fachrichtung des medizinischen Personals ist nicht angegeben);
  3. Der Arbeitnehmer hat auf eigene Kosten Urlaub genommen;
  4. Dem Bürger wurde ein Studienurlaub gewährt.

Wie bekomme ich Schulden zurück?

Lehnt der Arbeitgeber die Zahlung des Krankenstands ab, muss zunächst ein Schuldschein eingeholt werden. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber über die Personalabteilung, das Sekretariat oder die Buchhaltung stellen. Auf der zweiten Kopie erhalten Sie einen entsprechenden Vermerk über die Annahme (Datum und Unterschrift der Person, die den Antrag angenommen hat). Es ist auch möglich, eine Bewerbung per Einschreiben mit einer Benachrichtigung zu senden. Wenn kein positives Ergebnis vorliegt, müssen Sie einen Antrag stellen und auf die oben genannten Weisen an den Arbeitgeber übertragen.

An welche Behörden soll ich mich wenden?

Die nächste Stufe geht vor Gericht. Wenn Sie einen Schuldschein haben, können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Verfügung stellen. Dieses Verfahren wird vereinfacht, d.h. der Magistrat entscheidet allein, ohne die Parteien vorzuladen. Nachteile einer gerichtlichen Verfügung sind:

  • Unmöglichkeit, moralischen Schaden einzutreiben;
  • einfache Kündigung, wenn der Arbeitgeber widerspricht.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, eine Klage bei einem allgemeinen Gericht (Bezirk) unabhängig oder durch einen Vertreter einzureichen. Die Klage muss in mehreren Kopien eingereicht werden: eine für das Gericht, die andere für die Weiterleitung an den Beklagten. Bei mehreren Befragten müssen jeweils Kopien erstellt werden. Eine weitere Kopie der Klage verbleibt beim Kläger, auf der ein Vermerk des Gerichtsangestellten über deren Annahme angebracht wird.

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