Die neue Verordnung Nr. 1012n vom 23. Dezember 2009 des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands trat am 01.01.2010 in Kraft. Er verschlankte die Bedingungen für die Ernennung und Auszahlung von Leistungen an Bürger mit Kindern. Die Pauschalentschädigung für die Geburt eines Kindes muss von Arbeitgebern und Organisationen an ihre Arbeitnehmer gezahlt werden. Personen mit Kindern und deren gesetzliche Vertreter können die Beihilfe persönlich beantragen. Der Leistungsantrag und die dafür erforderlichen Unterlagen können auch per Einschreiben mit Vorankündigung (damit Datum und Tatsache der Abreise bestätigt werden können) versandt werden.
Anleitung
Schritt 1
Die Erklärung kann handschriftlich verfasst werden. Im Antrag müssen Sie gemäß Ziffer 6 des Leistungszuweisungsverfahrens folgende Angaben machen:
Tragen Sie in die Kopfzeile des Antrags den vollständigen Namen der antragstellenden Organisation ein, sowie Name, Vorname und Vatersname (ohne Abkürzungen) der anspruchsberechtigten Person (Vater oder Mutter, Vormund), Reisepass angeben Angaben, Adresse des tatsächlichen Wohnsitzes und Meldeadresse.
Schritt 2
Geben Sie im Antrag selbst die Art der Leistung an, für die der Leistungsberechtigte den Antrag stellt, die Art des Leistungsbezugs und alle Bankverbindungen, Kontonummer, falls die Leistung auf das persönliche Konto des Antragstellers überwiesen wird.
Schritt 3
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, - eine Bescheinigung des Standesamtes über die Geburt eines Kindes (Formularnummer 24), - eine Bescheinigung des Arbeitsortes des zweiten Elternteils, dass ihm diese Zulage nicht zugeteilt wurde.
Schritt 4
Der Antrag muss von der antragstellenden Person unterschrieben werden, das Antragsdatum ist unten angegeben.