Nach dem Bundesgesetz Nr. 122-FZ vom 2.08.95 „Über soziale Dienste für ältere und behinderte Bürger“haben Bürger ab 80 Jahren Anspruch auf Zusatzleistungen. Um Ihren Anspruch auf Leistungen und Sozialleistungen geltend zu machen, müssen Sie diesen Anspruch nachweisen.
Anleitung
Schritt 1
Pflegen arbeitslose, arbeitsfähige und volljährige Personen eine Person, die bereits 80 Jahre alt ist, haben sie Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszahlung von 1200 Rubel. Die Entschädigung wird ab Antragsdatum und unter Berücksichtigung des Regionalkoeffizienten gezahlt. Die Anmeldung muss von der Pflegeperson bei der Gebietsverwaltung der Pensionskasse am Wohnort der Station beantragt werden. Erforderliche Unterlagen für die Festsetzung der Entschädigung, die von der den Rentner betreuenden Person vorzulegen sind:
- einen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung für die Pflege eines über 80-jährigen Bürgers mit Angabe des Anmeldetages;
- eine Erklärung eines Rentners, die bestätigt, dass er von diesem Bürger betreut wird;
- ein Dokument, aus dem die Identität der Pflegeperson hervorgeht;
- Arbeitsbuch des Betreuers, aus dem hervorgeht, dass er derzeit nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeitet;
- eine Bescheinigung des Arbeitsamtes, dass die Person kein Arbeitslosengeld bezieht;
- eine Bescheinigung der Gebietsdirektion der Pensionskasse am Wohnort des Bürgers, der sich um das Fehlen einer Rente kümmert;
- eine Kopie des Passes des Rentners.
Wenn ein Rentner über 80 Jahre alt ist, ist es nicht erforderlich, ein Gutachten einer medizinischen Einrichtung abzugeben, dass er pflegebedürftig ist. Der Grad und das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Rentner und Pflegeperson sind unerheblich.
Schritt 2
Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, haben auch Anspruch auf kostenlose soziale Dienste – sie werden mindestens 2 Mal pro Woche von Sozialarbeitern besucht. Dazu muss der Rentner einen entsprechenden Antrag an das territoriale Zentrum für Soziale Dienste stellen. Es muss eine Kopie der Seiten des Reisepasses beigefügt werden, auf denen der Nachname und das Geburtsdatum angegeben sind. Nachdem die Sozialarbeiter eine Bestandsaufnahme der materiellen und Lebensbedingungen durchgeführt und ein entsprechendes Gesetz erstellt haben, müssen sie einen Auszug aus dem Finanz- und Personenkonto beim Kreisingenieurdienst und den Abschluss der medizinischen Einrichtung vorlegen, an die der ist beigefügt, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für soziale Dienste zu Hause gibt.
Schritt 3
Darüber hinaus hat ein Bürger, der das 80. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf eine doppelte feste Grundrente. Um diese Zulage zu erhalten, müssen Sie der Pensionskasse keine Unterlagen vorlegen - alle notwendigen Informationen sind vorhanden.