Ein Vertrag über die Mitbaubeteiligung ist eine Vereinbarung, auf deren Grundlage sich der Bauträger verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist eine Immobilie zu errichten und an einen Gesellschafter (Beteiligter an Mitbau) zu übergeben. Der Aktionär ist verpflichtet, den im Vertrag genannten Betrag zu zahlen und den Gegenstand abzunehmen. In der Praxis treten sehr häufig Situationen auf, in denen die Fortsetzung dieser Vereinbarung unmöglich wird und eine Kündigung erforderlich wird.
Anweisungen
Schritt 1
Bauverzögerungen können ein Grund für die Kündigung des Beteiligungsvertrages sein. Der Gesellschafter hat das Recht, die Vertragserfüllung zu kündigen, sofern der Bauträger seinen Verpflichtungen nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist nachkommt. Die Lieferbedingungen des Gegenstandes müssen im Vertrag angegeben werden, andernfalls gilt eine solche Vereinbarung als rechtswidrig. Der Aktionär hat eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn das Objekt nicht rechtzeitig in Betrieb genommen wird.
Schritt 2
Übergibt der Bauherr ein Objekt, das den Anforderungen der Projektdokumentation und des technischen Regelwerks qualitativ nicht entspricht, kann der Gesellschafter die Auflösung des Vertrages verlangen. Weist der Mietgegenstand wesentliche Mängel auf, die ihn zum Wohnen ungeeignet machen, hat der Gesellschafter das Recht, vom Bauträger deren Beseitigung oder Minderung des Vertragspreises zu verlangen. Diese Ansprüche können während der Gewährleistungsfrist, die mindestens fünf Jahre beträgt, geltend gemacht werden.
Schritt 3
Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anstelle des Bauträgers kann durch eine Bankbürgschaft erfolgen. Die Gültigkeitsdauer dieser Garantie muss mindestens 6 Monate länger sein als die vertragliche Frist zur Inbetriebnahme des Objektes. Endet die Bürgschaft der Bank vor Ablauf dieser Frist, müssen der Bürge und der Bauträger den Teilnehmer des gemeinsamen Baus spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Beendigung darüber informieren. Innerhalb von 15 Tagen muss der Bauträger einen neuen Bürgschaftsvertrag erstellen. Geschieht dies nicht, kann der Aktionär die Auflösung des Vertrages verlangen.
Schritt 4
Es gibt Situationen, in denen eine Kündigung des Vertrages nur nach einer Probezeit zulässig ist. Gründe dafür hat der Gesellschafter in folgenden Fällen: Beendigung (Aussetzung) des Baus eines Hauses, wenn Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass der gemeinsame Baugegenstand nicht fristgerecht in Betrieb genommen wird; wesentliche Änderungen in der Konstruktionsdokumentation; Änderung des Zwecks von Nichtwohngebäuden oder Gemeinschaftseigentum, die Teil der im Bau befindlichen Anlage sind.
Schritt 5
Der Entwickler kann den Vertrag mit dem Gesellschafter einseitig kündigen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Entwickler hat kein Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Er muss dem Aktionär eine schriftliche Mitteilung zusenden, in der er über die Notwendigkeit der Schuldentilgung informiert. Zahlt ein Beteiligter am gemeinsamen Bau seine Schulden nicht zurück, ist aber bekannt, dass er eine Benachrichtigung erhalten hat, wird der Vertrag gekündigt. Der Aktionär ist verpflichtet, die Verzögerung gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren zu bezahlen.
Schritt 6
Eine Vereinbarung über die Beendigung einer Kapitalbeteiligungsvereinbarung unterliegt der obligatorischen Eintragung in das Einheitliche Staatliche Rechteregister (Einheitliches Staatliches Rechteregister).