Slowakei Vor Der Küste. Firmenregistrierung In Der Slowakei

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Slowakei Vor Der Küste. Firmenregistrierung In Der Slowakei
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Die Slowakei ist ein mitteleuropäisches Land, in dem das gesellschaftliche Leben von einem hohen Wunsch nach effizienter Zeitnutzung geprägt ist. In der Slowakei existiert der rechtliche Aspekt der Registrierung von Unternehmen über die Bürokratie hinaus und nimmt einen minimalen Zeitaufwand in Anspruch.

Slowakei vor der Küste. Firmenregistrierung in der Slowakei
Slowakei vor der Küste. Firmenregistrierung in der Slowakei

Gründung eines Unternehmens - Registrierung eines Unternehmens in der Slowakei

Eine große Anzahl von Geschäftsleuten zieht es vor, ihre Organisationen auf dem Gebiet der Slowakei zu registrieren. Die Formalitäten für die Registrierung einer juristischen Person in der Slowakei nehmen dank des effizienten Betriebs der öffentlichen Dienste ein Minimum an Zeit und Aufwand in Anspruch.

Die Hauptgründe für die Gründung eines Unternehmens in der Slowakei:

  1. Die Lage des Landes im zentralen Teil Europas ist ein riesiges Territorium für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung;
  2. Das Arbeitsentgelt in der Slowakei ist um ein Drittel niedriger als in den Nachbarländern;
  3. Die Slowakei weist eine geringe Auswanderung auf;
  4. Die Wirtschaft des Landes ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen;
  5. Die Slowakei belegt im Ranking des Wirtschaftswachstums unter den europäischen Ländern den 48. Platz;
  6. Der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Käufer aus dem Ausland ist hier geöffnet;
  7. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist das Steuerberechnungssystem in der Slowakei akzeptabler.

Geschäftsformulare

Beliebte Formen der Organisation von Handelsaktivitäten in der Slowakei:

  1. JSC;
  2. UNTERNEHMEN.

Registrierung der Open Joint Stock Company (A. S.) in der Slowakei

  1. An der Börse der Slowakei sind die Aktien einer offenen Aktiengesellschaft frei notiert.
  2. Zu den Aktionären können natürliche und juristische Personen gehören, die Bürger der Slowakei und anderer Länder sind.
  3. Die Zahl der Gesellschafter besteht aus zwei oder mehr Personen, im Namen einer juristischen Person kann es im Singular sein, die Grenze im quantitativen Verhältnis der Teilnehmer in Richtung Wachstum ist nicht angegeben.
  4. Die Pflichten der Aktionäre sind durch das Gesetz streng begrenzt.
  5. In der Slowakei registrierte Organisationen sind gemäß der geltenden Gesetzgebung des Landes für die Erfüllung der Verpflichtungen und die Rückzahlung von Schulden im Rahmen ihres Eigentums verantwortlich.
  6. Die Höhe des genehmigten Anfangskapitals für die Registrierung einer offenen Aktiengesellschaft im angegebenen Land beträgt fünfundzwanzigtausend Euro. Der Betrag wird pauschal auf das Konto eingezahlt.
  7. Eine juristische Person hat das Recht, Aktien auszugeben.
  8. Die Aufsichts- und Leitungsfunktionen über die Organisation liegen dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht.

Registrierung von JSC (S. R. O.)

  1. Die Haftung der Gesellschafter der Aktiengesellschaft richtet sich unmittelbar nach der Höhe ihrer Anteile in Prozent bei der Bildung des genehmigten Kapitals. Die Einlage in das genehmigte Kapital beginnt bei fünftausend Euro. Dieser Betrag wird dem Konto jeweils gutgeschrieben.
  2. Die Höhe der Gründeranteile muss mindestens siebenhundertfünfzig Euro (je Teilnehmer) betragen.
  3. CJSC-Mitglieder können Bürger und Organisationen sein, unabhängig von der Staatsbürgerschaft eines Landes.
  4. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt nicht mehr als fünfzig Personen, die Mindestteilnehmerzahl beträgt eins.

In Ermangelung einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei gibt es bei der Registrierung einer juristischen Person in diesem Land einige Besonderheiten. Dies gilt auch für Akquisitionen bestehender Organisationen. Nach den Gesetzen der Slowakei hat eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn sie ein im Land registriertes Unternehmen führt. Der Teilnehmer (Gründer) ist nicht mit solchen Privilegien ausgestattet.

Wenn der Firmenchef keine lokale Staatsbürgerschaft und keine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann die Organisation nicht in das Handelsregister der Slowakei eingetragen werden. Die Registrierung eines Dokumentenpakets dauert insgesamt etwa drei Monate. Es dauert ungefähr 2-3 Monate, um alle erforderlichen Dokumente zu erhalten. Rechtsanwälte von Law & Trust helfen Ihnen, ein Unternehmen in der Slowakei schmerzlos und in kürzester Zeit zu registrieren.

Um eine juristische Person in der Slowakei zu registrieren, benötigen Sie:

  1. Entwurf der Satzung und der Satzung;
  2. Informationen über das Fehlen eines Vorstrafenregisters des Generaldirektors (Leiter) des Unternehmens von den Strafverfolgungsbehörden der Slowakei und seines Landes.
  3. Urkundliche Bestätigung der Existenz der juristischen Adresse des Unternehmens.
  4. Dokumente, die die Gutschrift von Mitteln auf dem Konto der Gesellschaft für die Bildung des genehmigten Kapitals bestätigen;
  5. Unterlagen über die Bildung von Anteilen der Gesellschafter.

Die Satzung und der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft müssen von einem Notariat beglaubigt werden, wonach die Angaben in die Listen des Handelsregisters eingetragen werden.

Um in der Slowakei genehmigungspflichtige Tätigkeiten auszuführen, müssen Sie dem Handelsministerium ein Paket von Dokumenten vorlegen und eine Genehmigung erhalten.

Merkmale der Buchhaltung auf dem Gebiet der Slowakei

Jahresabschlüsse werden dem Finanzamt jährlich vorgelegt. Eine Prüfung ist jedoch erforderlich, wenn zwei der folgenden Gründe vorliegen:

  1. Zum Jahresende überstieg der Gesamtumsatz zwei Millionen Euro;
  2. Die Vermögenswerte spiegeln einen Betrag von über einer Million Euro wider;
  3. Innerhalb eines Jahres ist die Belegschaft des Unternehmens gewachsen und beträgt über dreißig Mitarbeiter;
  4. Die Organisation gab Aktien aus und eröffnete den Verkauf an der Börse;
  5. Die Aktivitäten der Organisation sind lizenzpflichtig

Steuersystem in der Slowakei

Das Land hat ein einheitliches Steuersystem, das 22 Prozent des Unternehmensgewinns ausmacht.

Steuerarten für Organisationen:

  1. aus Lizenzgebühren (19%);
  2. von der Höhe der Miete (25 %);
  3. Erträge aus aufgelaufenen Zinsen (19%).

In der Slowakei gibt es kein Mehrwertsteuersystem. Beim Verkauf für den Export (ausgenommen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Bereich Rundfunk und Bildung).

Registrierung einer Offshore-Gesellschaft in der Slowakei

Wenn Sie mit der Registrierung einer juristischen Person konfrontiert sind, erklären wir Ihnen, wie Sie eine Firma in der Slowakei registrieren. Law & Trust bietet eine vollständige Palette von Dienstleistungen für die Registrierung von Offshore-Gesellschaften in der Slowakei an. Erfahrene Anwälte sind bereit, alle Schritte einer Gewerbeanmeldung in diesem Land zu übernehmen und ein Kauf- und Verkaufsgeschäft für ein operatives Unternehmen zu formalisieren.

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