Ein Angebot ist ein formelles Angebot einer Person (Anbieter) an eine andere (Annehmende) oder eine unbeschränkte Anzahl von Personen zum Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages unter Bekanntgabe aller wesentlichen Bedingungen. Das Angebot verpflichtet den Anbieter, das darin bezeichnete Geschäft mit dem Akzeptierenden abzuschließen, d.h. akzeptiert.
Es gibt verschiedene Arten von Angeboten: öffentlich, kostenlos und fest. Das öffentliche Angebot richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis und enthält alle wesentlichen Bedingungen des anstehenden Vertrages. Aus seiner Bedeutung ergibt sich eindeutig der Wille des Anbieters, mit jedem, der darauf reagiert, ein Geschäft zu den genannten Bedingungen abzuschließen. Ein öffentliches Angebot ist eine Werbung für Waren und Dienstleistungen durch die Massenmedien, d. h. es erfolgt eine Ansprache an einen unbestimmten Personenkreis. Das kostenlose Angebot wird nur von wenigen Personen angeboten und dient hauptsächlich der Marktforschung. Einem möglichen potentiellen Kontrahenten wird ein festes Angebot unter Angabe des Zeitraums unterbreitet, in dem die Annahme erforderlich ist.
Das Angebot wird auf verschiedene Weise ausgedrückt. Als klassische Optionen im Bereich der unternehmerischen Tätigkeit bestehen die Ausrichtung des Vertragsentwurfs an die Gegenpartei oder mündliche Vorschläge zum Abschluss einer Transaktion, die in Verhandlungen zwischen Partnern geäußert werden. Darüber hinaus umfasst das Angebot auch den Austausch von Telegrammen, Briefen (auch mittels elektronischer Kommunikation), telefonischen Vorschlägen und Veröffentlichungen in den Medien.
Es ist zu beachten, dass für den Abschluss eines Vertrages die Annahme des Angebots vollständig und vorbehaltlos erfolgen muss. Für den Fall, dass der Annehmende mit einer der im Angebot angegebenen Bedingungen nicht einverstanden ist, sendet er dem Anbieter ein Protokoll der Meinungsverschiedenheiten, das automatisch zu einem neuen Angebot wird. Es findet sozusagen ein Rollenwechsel im Rechtsverkehr statt, ohne seinen Grundgehalt zu ändern.