Es ist möglich, einen Anteil an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf ein anderes Gesellschaftsmitglied aufgrund eines Kaufvertrages, einer anderen Vereinbarung, zu übertragen. In diesem Fall sind die zivilrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung einer solchen Übertragung zu beachten.
Die Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation erlaubt es einem Gesellschafter, seinen Anteil an einen anderen Gesellschafter aufgrund einer Veräußerungstransaktion (Kauf und Verkauf, Schenkung, Tausch) zu übertragen. Um eine solche Übertragung zu formalisieren, ist es in der Regel nicht erforderlich, die Zustimmung anderer Mitglieder der Organisation einzuholen, sofern eine solche Verpflichtung nicht in der Satzung vorgesehen ist. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss die Bestimmungen der Satzung des Unternehmens, vergewissern Sie sich, dass der teilnehmende Verkäufer über einen angemessenen Anteil verfügt und ob der Eigentümer diesen Anteil vollständig bezahlt hat (nur a voll eingezahlter Anteil oder ein Teil davon übertragbar). Um das tatsächliche Vorhandensein einer Aktie zu überprüfen, reicht es aus, sich mit der aktuellen Version des Auszugs aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen vertraut zu machen, der die Größe der Aktie jedes Teilnehmers widerspiegelt.
Registrierung einer Transaktion zur Übertragung einer Aktie
Ist in der Satzung keine besondere Bestimmung über die Notwendigkeit der vorherigen Zustimmung anderer Gesellschafter der Gesellschaft vorgesehen, können die Parteien eine Vereinbarung über die Veräußerung einer Aktie treffen. Jede Transaktion, die darauf abzielt, eine Aktie eines Unternehmens von einem Teilnehmer auf einen anderen zu übertragen, muss notariell beurkundet werden. Fehlt eine solche Bescheinigung, gilt die Übertragung der Aktie als ungültig. Bevor Sie einen Notar besuchen, sollten Sie einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen vorbereiten, der bestätigt, dass der Verkäufer über einen angemessenen Anteil verfügt, sowie ein Dokument, auf dessen Grundlage der angegebene Anteil erhalten wurde (z Zustimmung). Erst nach der notariellen Beurkundung gilt die Transaktion über die Übertragung der Aktie auf ein anderes Gesellschaftsmitglied als abgeschlossen.
Was ist nach der notariellen Beurkundung der Transaktion zu tun?
Nach der notariellen Beurkundung der Transaktion müssen Änderungen am einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen vorgenommen werden, die die tatsächliche Übertragung der Aktie widerspiegeln. Dazu stellt ein Notar einen vom Teilnehmer unterzeichneten Antrag, der seinen Anteil überträgt. Dem Antrag ist ein Dokument beigefügt, das die Übertragung des Anteils bestätigt (z. B. ein Kaufvertrag) und diese Dokumente müssen innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der notariellen Beurkundung der Transaktion an das Finanzamt gesendet werden. In der letzten Phase übergibt der Notar an die Gesellschaft Dokumente, die die Registrierung der Übertragung der Aktie bestätigen, was als Benachrichtigung der Organisation über die abgeschlossene Transaktion gilt. Auf Wunsch der Teilnehmer kann diese Mitteilung nicht durch einen Notar, sondern durch eine der Parteien der Transaktion erfolgen.