Das Hauptproblem bei der Registrierung einer Garage als Eigentum ist die Frage der Privatisierung eines Grundstücks durch eine Genossenschaft. Dazu muss der Vorsitzende der Genossenschaft bei der örtlichen Selbstverwaltung einen Antrag auf Bereitstellung eines Grundstücks zum Eigentum oder zur Pacht stellen. Erst nach Lösung der Grundstücksfrage kann die Garage als Eigentum eingetragen werden.
Notwendig
- - Stellungnahme;
- - technisches Zertifikat;
- - Erklärung;
- - Katasterpass;
- - Schlussfolgerung, dass sich die Garage auf dem Territorium des Grundstücks der Genossenschaft befindet;
- - eine Bescheinigung, dass Sie Mitglied der Genossenschaft sind und den Anteilsbeitrag vollständig bezahlt haben;
- - eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Registrierungsgebühr.
Anweisungen
Schritt 1
Falls Sie kein Mitglied einer Garagengenossenschaft sind, durchlaufen Sie das Beitrittsverfahren, nachdem Sie alle dafür erforderlichen Anteile bezahlt haben.
Schritt 2
Wenden Sie sich an den Vorsitzenden der Garagengenossenschaft, um Informationen über die Entscheidung der Gemeindeverwaltung zur Registrierung der Genossenschaft zu erhalten. Holen Sie sich auch eine Bescheinigung darüber, dass Sie Vollmitglied dieser Genossenschaft sind und sich Ihre Garage auf dem Territorium eines ihr gehörenden Grundstücks befindet.
Schritt 3
Wenden Sie sich an das Bureau of Technical Inventory (BTI), das die Garage vermessen und Ihnen eine Erklärung und einen Katasterpass dafür aushändigen wird.
Schritt 4
Wenden Sie sich mit allen oben genannten Unterlagen und dem Antrag zur Registrierung an die Justizbehörde.
Schritt 5
Bezahlen Sie die Anmeldegebühr.
Schritt 6
In einem Monat erhalten Sie bei der Justizbehörde eine Eigentumsbescheinigung für die Garage.