Bei einem Unfall mit Schadensfolge müssen Sie sich zunächst an die Versicherung wenden. Kompetentes Verhalten und Kenntnis der Rechtsnormen helfen, den Fall zu beweisen und den vollen Ersatz von Sachschäden zu erreichen.
Anweisungen
Schritt 1
Die Versicherung möchte am allerwenigsten für jeden Versicherungsfall Geld zurückerstatten, daher ist es notwendig, vorsichtig und ruhig zu handeln. Es sollte klar sein, dass die Versicherer alles tun werden, um die Höhe der Zahlungen zu reduzieren und den Zeitpunkt ihrer Umsetzung zu verzögern.
Schritt 2
Machen Sie bei der Anmeldung eines Versicherungsfalles zunächst Kopien aller vorzulegenden Unterlagen, da Firmenmitarbeiter diese oft verlieren und die Wiederherstellung eines bestimmten Zertifikats längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Schritt 3
Führen Sie alle Verhandlungen mit Versicherern persönlich, schließen Sie alle Vereinbarungen schriftlich ab. Wenn Sie Dokumente per Post senden müssen, senden Sie sie per Einschreiben mit Benachrichtigung. Für den Fall, dass die Mitarbeiter der Versicherung den Erhalt der erforderlichen Papiere bestreiten, müssen Sie schriftlich nachweisen, dass das Dokumentenpaket dennoch eingegangen ist.
Schritt 4
Seien Sie bei der Durchführung von Schadensbewertungen beharrlicher. Wenn Sie mit der Qualität der vom Versicherer durchgeführten Prüfung nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, sich von einem unabhängigen Sachverständigenunternehmen begutachten zu lassen. Der Versicherungsdienst ist verpflichtet, im Rahmen einer Fremdprüfung erstellte Unterlagen entgegenzunehmen. Die Mitarbeiter des Unternehmens sollten sie sorgfältig untersuchen, um die Gesamthöhe des Schadens herauszufinden.
Schritt 5
Streiten Sie nicht mit Versicherern und haben Sie Geduld, wenn Sie nicht lange auf eine Antwort von ihnen warten können – die Frist zur Entscheidung über einen Versicherungsfall kann laut Gesetz bis zu 30 Tage betragen. Die Zahlungsverweigerung sollte vollständig begründet und in Übereinstimmung mit den Artikeln des Gesetzes über die Bewertungstätigkeit und den bundesstaatlichen Bewertungsstandards bekannt gegeben werden.