Reist das Kind mit einem der Elternteile ins Ausland, kann die Grenzkontrolle zur Ausreise die Zustimmung des anderen Elternteils verlangen. Eine falsch ausgeführte Einwilligung kann zu einer Verweigerung des Grenzübertritts führen.
Notwendig
Geburtsurkunde des Kindes, Notar
Anweisungen
Schritt 1
Um die Zustimmung einer Minderjährigen zu einer Auslandsreise einzuholen, müssen sich die Eltern oder andere Vertreter des Kindes (Adoptiveltern, Vormund oder Treuhänder) unter Vorlage folgender Unterlagen persönlich an einen Notar wenden:
• Geburtsurkunde (Original) eines ins Ausland reisenden minderjährigen Kindes.
• Passdaten der Person, mit der das minderjährige Kind ins Ausland reist.
• Hat ein Elternteil seinen Nachnamen geändert, ist die Vorlage einer Heiratsurkunde erforderlich.
• Dokumente, aus denen hervorgeht, welchen Staat das Kind besuchen möchte, sowie den Zeitraum, für den das Kind die Russische Föderation verlässt. Gleichzeitig werden in der Zustimmung zur Ausreise eines Minderjährigen außerhalb der Russischen Föderation die genauen Daten sowohl der Ausreise des Kindes ins Ausland als auch seiner Rückkehr festgelegt.
Schritt 2
• Wenn ein Minderjähriger in einen der Schengen-Staaten ausreist, wird dies auch in der Einwilligung für seine Ausreise vermerkt.
• Wenn ein Kind das Land ohne Begleitung eines Erwachsenen verlässt, muss es einen Reisepass und die Zustimmung der Eltern (oder anderer Vertreter des Kindes) haben, um den Bürger der Russischen Föderation, der noch nicht volljährig ist, zu verlassen.
• Wird das Kind bei einer Auslandsreise von einem Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
• Ist ein Elternteil des Kindes verstorben, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Schritt 3
• Denken Sie bei der Registrierung einer Einwilligung zur Ausreise des Kindes daran, dass für eine konfliktfreie Reise in bestimmte Länder wie Deutschland, Niederlande, Frankreich, Irland der Text der Einwilligung in eine Fremdsprache übersetzt werden muss. In diesem Fall muss das übersetzte Dokument vom Übersetzer unterschrieben und mit einer Apostille beglaubigt werden.
• Verlässt das Kind das Land als Teil einer Gruppe, muss die Zustimmung beider Elternteile (oder anderer Vertreter des Kindes) eingeholt werden.
Schritt 4
Bei der Einwilligung ist zu beachten, dass der korrekte Wortlaut des Namens des Dokuments wie "Einwilligung zur Auslandsreise für ein minderjähriges Kind" klingt. Ähnliche Bezeichnungen wie „Austrittsvollmacht“oder „Austrittsvollmacht“sind falsche Bezeichnungen für die Einwilligung.