Eine Scheidung wird oft zu einem schmerzhaften Moment im Leben. Daher ist es sehr wichtig zu versuchen, alle Probleme friedlich zu lösen, ohne das Justizsystem einzubeziehen. Beispielsweise kann durch Vereinbarung zwischen den Eltern ein Kindergeld vereinbart werden. Wie können Sie hierzu eine Vereinbarung treffen?
Notwendig
Geld, um die Gebühr an einen Notar zu zahlen
Anweisungen
Schritt 1
Besprechen Sie vor Beginn des Scheidungsverfahrens mit Ihrem Ehepartner, wie das Sorgerecht für die Kinder geregelt wird. Der Unterhalt wird dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nach der Auflösung der Ehe lebt. Besprechen Sie den genauen Betrag und die Zahlungsweise. Laut Gesetz darf der Unterhalt im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung nicht geringer sein, als in diesem Fall vom Gericht angeordnet worden wäre. Die Unterhaltszahlungen für ein Kind sollten nicht weniger als 25 % des Gehalts des Zahlers betragen. Der Unterhalt für zwei Kinder muss mindestens 33 % des Einkommens betragen, und für drei oder mehr - 50 %.
Denken Sie gleichzeitig daran, dass bei der Verteilung des Unterhalts nicht nur die Interessen der Kinder in der aktuellen Ehe, sondern auch anderer Nachkommen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden können. Hat ein Mann beispielsweise ein Kind aus erster Ehe und ein Kind aus zweiter Ehe, so hat er das Recht, jeweils nur 16,5 % seines Gehalts zu zahlen, insgesamt also gerade einmal die erforderlichen 33 %.
Schritt 2
Verfassen Sie den Vertragstext selbst. Sie kann nicht nur finanzielle Fragen enthalten, sondern auch Klauseln über die Aufteilung des Sorgerechts für Kinder. Sie können beispielsweise festlegen, wie oft der zweite Elternteil das Kind sieht.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie ein solches Dokument richtig erstellen, wenden Sie sich an einen Anwalt - einen Spezialisten für Familienrecht.
Schritt 3
Lassen Sie die daraus resultierende Vereinbarung von einem Notar beglaubigen. Zahlen Sie hierfür die erforderliche Gebühr.
Schritt 4
Wenn der Ehepartner nicht freiwillig eine Vereinbarung eingehen möchte, können Sie ihn verklagen. In diesem Fall legt er bereits die Höhe des Unterhalts und die Berechnungsmethode fest.