Die Buchführung von Waren und Erlösen im Ladengeschäft wird durch das Bundesgesetz Nr. 129 sowie die „Regeln über die Führung von Jahresabschlüssen“geregelt. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, wie oft die Warenabrechnung durchgeführt werden soll, es ist jedoch zu beachten, dass die Mindestfrequenz alle drei Monate beträgt.
Anweisungen
Schritt 1
Um Aufzeichnungen in einem Geschäft zu führen, das Waren im Einzelhandel verkauft, erstellen Sie eine Provision, in die Sie die Verkäufer desselben Teams einbeziehen, wenn Sie die Abrechnung bei der Übertragung der Schicht durchführen. Wenn Sie jedoch die Arbeitszeiten aller bei Ihnen vorhandenen Verkäuferteams abrechnen möchten, nehmen Sie Verkäufer aus verschiedenen Teams in die Provision auf. Darüber hinaus sollten der Kommission Vertreter der Filialverwaltung, Buchhalter und leitende Schichtverkäufer angehören.
Schritt 2
Berechnen Sie den tatsächlichen Warenbestand in Ihrem Geschäft für jeden Artikel separat. Geben Sie jede der folgenden Warenarten in das Abrechnungsblatt in einer separaten Zeile ein.
Schritt 3
Nachdem Sie die Buchhaltung abgeschlossen haben, wird der Buchhalter den Rest der Arbeit erledigen. Er berechnet den Warensaldo nach dem vorherigen Abrechnungsverfahren, addiert die Kosten für alles, was erhalten wurde, für alle Rechnungen. Dann werden die Erlöse abgezogen und die Waren auf Aufwandsrechnungen abgeschrieben. Nachdem Sie das Ergebnis erhalten haben, muss es mit dem tatsächlichen Saldo der Waren in Ihrem Geschäft am Tag der von Ihnen durchgeführten Abrechnung verglichen werden - alles sollte zusammenlaufen.
Schritt 4
Wurden Überschüsse festgestellt, müssen diese in die Einnahmen der Verkaufsstelle einfließen und die Unterdeckung von den Verkäufern aller Teams, die im betrachteten Abrechnungszeitraum tätig waren, zurückgezahlt werden.
Schritt 5
Bei Engpässen ist erneut eine Provision zu erheben, die alle Personen umfassen soll, die bei der letzten Anmeldung teilgenommen haben. Verfassen Sie einen Mangelakt und verlangen Sie danach eine schriftliche Erklärung von allen Verkäufern. Dann erteilen Sie einen schriftlichen Verweis mit Bestrafung.
Schritt 6
Der Mangel tritt jedoch nicht immer auf das Verschulden der Mitarbeiter zurück. Wenn der Grund dafür laut den Verkäufern fehlerhafte Messgeräte waren, müssen Sie den zuständigen Mitarbeiter des Serviceunternehmens anrufen, der in Anwesenheit der Kommissionsmitglieder die Geräte überprüfen und dann eine Schlussfolgerung über die Gebrauchstauglichkeit / Funktionsstörung der Messmittel, nochmals schriftlich. Bei einer bestehenden Fehlfunktion der Geräte wird der Mangel zu Lasten des Unternehmens abgeschrieben. Alternativ können Sie auch eine Rechnung an das Serviceunternehmen ausstellen.
Schritt 7
Wenn festgestellt wird, dass die Messgeräte in Ordnung waren, zahlen die Verkäufer den Mangel (freiwillig oder obligatorisch).