So Erhalten Sie Eine Kopie Des Gerichtsurteils

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So Erhalten Sie Eine Kopie Des Gerichtsurteils
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Video: So Erhalten Sie Eine Kopie Des Gerichtsurteils

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Anonim

Nach der geltenden Strafprozessordnung haben die am Verfahren beteiligten Personen das Recht, sich mit allen Materialien des Verfahrens vertraut zu machen, Auszüge in beliebigem Umfang zu entnehmen und Kopien der relevanten Dokumente anzufertigen.

So erhalten Sie eine Kopie des Gerichtsurteils
So erhalten Sie eine Kopie des Gerichtsurteils

Anleitung

Schritt 1

Um eine Kopie des Gerichtsurteils zu erhalten, schreiben Sie zunächst die entsprechende Erklärung. Geben Sie in der oberen rechten Ecke des Dokuments den Namen des Gerichts an, bei dem Sie es einreichen, Ihre persönlichen Daten (Nachname, Vorname, Vatersname, Verfahrenssituation im Fall, Anschrift, Telefon).

Schritt 2

Geben Sie im Hauptteil Ihrer Stellungnahme in freier Form kurz Auskunft darüber, wer den Fall geprüft hat, seine Nummer (sofern bekannt), wer zum Zeitpunkt der Entscheidung der Angeklagte war. So finden die Mitarbeiter des Gerichts schneller die benötigten Dokumente. Geben Sie als Nächstes Ihren Antrag auf eine Kopie des Urteils an und geben Sie die Gründe an, warum Sie diese benötigen. Dies kann beispielsweise der Verlust eines bereits ergangenen Urteils aus irgendeinem Grund sein oder die Notwendigkeit, dieses im Falle einer Berufung in der Aufsichtsordnung vorzulegen.

Schritt 3

Wenn Sie diese Maßnahmen im Rahmen einer Vollmacht durchführen, fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt deren Original und eine Kopie bei. Sie legen das Original nur zur Überprüfung vor und es wird Ihnen zurückgeschickt, und eine Kopie verbleibt vor Gericht. Befindet sich bereits eine Kopie der Ihnen erteilten Vollmacht in der Akte, so ist deren erneute Vorlage nicht erforderlich. Es genügt, diesen Umstand im Antrag anzugeben. Unterschreiben Sie die vorbereitete Erklärung, fertigen Sie eine Niederschrift Ihrer Unterschrift an, geben Sie das aktuelle Datum daneben an.

Schritt 4

Bewerben Sie sich bei der Gerichtskanzlei. Der Richter, an den die Vollstreckung gerichtet wird, muss seinen Beschluss fassen, dass er der Ausstellung eines Duplikats des Urteils nicht widerspricht. Ein fertiges Exemplar erhalten Sie absichtlich im Gerichtssekretariat oder es wird per Post zugesandt.

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