Gemäß Artikel Nr. 256 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation und Artikel Nr. 34 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation gehört ihnen das gesamte von den Ehegatten während der Ehe erworbene Vermögen zu gleichen Teilen. Ist der Ehevertrag nicht zustande gekommen und kommt bei einer Scheidung keine einvernehmliche Einigung über die Aufteilung zustande, können alle Probleme mit dem Gesamtgut vor Gericht gelöst werden.
Es ist notwendig
- - Bewerbung;
- - Reisepass;
- - Geburtsurkunde des Kindes;
- - Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde;
- - Inventar des Eigentums;
- - geschätzter Wert;
- - Eigentumsnachweise an der Immobilie.
Anleitung
Schritt 1
Stellen Sie einen Antrag auf Aufteilung des Eigentums vor Gericht. Alle während einer eingetragenen Ehe erworbenen Vermögenswerte sind gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten und gehören ihnen zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wessen Geld es erworben hat.
Schritt 2
Erstellen Sie zusätzlich zum Antrag für das Gericht eine Bestandsaufnahme des gesamten teilungspflichtigen Vermögens. Eine Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde ist erforderlich, da die Teilung zum Zeitpunkt der Scheidung, danach oder während einer eingetragenen Ehe erfolgen kann. Bei erklärten Auflagen zur Aufstockung Ihres Eigentumsanteils zu Lasten von Kindern ist eine Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes (Kinder) erforderlich.
Schritt 3
Fügen Sie dem Inventar der Immobilie Eigentumsdokumente bei: eine Eigentumsbescheinigung der Immobilie, eine Vereinbarung zur Bestätigung des Erwerbs, einen technischen Pass, eine Bescheinigung über den geschätzten Wert der wertvollen Immobilie zum Zeitpunkt der Teilung. Eine Bescheinigung ist erforderlich, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs keine Finanzdokumente vorhanden sind, die die Kosten bestätigen (Artikel Nr. 132 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation). Wenn Sie neben wertvollen Gegenständen Tassen, Gabeln, Löffel teilen, fügen Sie diese einfach dem allgemeinen Inventar hinzu.
Schritt 4
Die Zwangsteilung erfolgt nach Zahlung der staatlichen Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gesamtwert der Forderungen richtet. Wenn der geschätzte Wert der Immobilie 20.000 Rubel nicht überschreitet, zahlen Sie 4% des Betrags der geltend gemachten Forderung. Für Immobilien, deren geschätzter Wert zwischen 20.000 und 100.000 Rubel liegt, wird die staatliche Gebühr in Höhe von 3% plus 800 Rubel erhoben. Von 100.000 bis 200.000 - 2% des Betrags plus 3.200 Rubel. In den meisten Fällen berücksichtigt das Gericht Ansprüche von mehr als 1 Million Rubel. Der Höchstbetrag der staatlichen Gebühr beträgt 60.000 Rubel.