Rechtsbedeutende Transaktionen mit einer Wohnung können nur vom Eigentümer durchgeführt werden, daher müssen Immobilien immer als Eigentum eingetragen werden. Dazu sollten Sie eine Reihe von Dokumenten sammeln und bei der staatlichen Meldestelle die Registrierung des Eigentums an der Wohnung beantragen.
Es ist notwendig
- -Auszug aus dem Katasterpass
- -Auszug aus dem Hausbuch
- - Ausstellung eines persönlichen Kontos
- -Bestätigung der Zahlung der staatlichen Gebühr für die Registrierung
- -Antrag auf Eintragung des Eigentums
Anleitung
Schritt 1
Für die Eintragung des Eigentums ist ein Auszug aus dem Katasterpass der Wohnung erforderlich. Um einen Katasterpass zu erhalten, wenden Sie sich an die BTI-Abteilung, schreiben Sie eine Erklärung. Ihnen wird ein Tag zugewiesen, an dem ein Techniker zur Inspektion der Wohnung kommt. Aufgrund der Besichtigung werden für Sie technische Unterlagen erstellt und ein Katasterpass erstellt. Wurde die Wohnung saniert, die Wände versetzt oder andere Maßnahmen ergriffen, kann Ihnen eine hohe Geldstrafe auferlegt und gezwungen werden, alles in seinen ursprünglichen Zustand zurückzubringen.
Schritt 2
Die technischen Unterlagen der Wohnung sind 5 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie den technischen Sachbearbeiter der VZTA erneut anrufen, um einen Auszug aus dem Katasterpass zu erhalten.
Schritt 3
Nachdem Sie einen Auszug aus dem Katasterpass erhalten haben, nehmen Sie einen Auszug aus dem Hausregister und dem persönlichen Konto. Zahlen Sie die Gebühr für die staatliche Registrierung von Immobilien.
Schritt 4
Wenden Sie sich mit allen Dokumenten an das staatliche Registrierungszentrum für eine einmalige Registrierung von Immobilienobjekten. Schreiben Sie einen Antrag auf Eintragung von Schutzrechten und fügen Sie ein Paket von Dokumenten bei.
Schritt 5
Nach einer gewissen Zeit, die je nach Region unterschiedlich sein kann, erhalten Sie eine Eigentumsbescheinigung über die Wohnung.
Schritt 6
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, müssen alle oben genannten Dokumente vom Verkäufer vor dem Kauf- und Verkaufsgeschäft ausgefüllt werden, und Käufer müssen nur einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen, eine Übertragungs- und Abnahmebescheinigung ausstellen und ihre Eigentum.
Schritt 7
Erkundigen Sie sich daher beim Kauf einer Wohnung immer zuerst nach dem Eigentumsrecht des Verkäufers an der Wohnfläche.