Die Anforderungen an die Fachkompetenz der Mitarbeiter sind sehr hoch. Deren Nichtbeachtung – zum Beispiel das Fehlen von Bescheinigungen über die Zertifizierung – ist ein ausreichender Kündigungsgrund.
Leider kommt es vor, dass ein Mitarbeiter entlassen werden muss, weil er die ihm zugewiesenen funktionalen Aufgaben nicht erfüllen kann. Dies wird als berufliche Unzulänglichkeit eines Untergebenen bezeichnet. Es ist jedoch nicht einfach, auf dieser Grundlage einen Mitarbeiter zu entlassen. Tatsache ist, dass Sie sich von einem Mitarbeiter nur verabschieden können, wenn Ergebnisse seiner Zertifizierung vorliegen.
Im Arbeitsgesetzbuch fehlt eine Erklärung, wie die Zertifizierung erfolgen und wie ihre Ergebnisse erstellt werden sollen. Diese Situation wird nur in der Bescheinigungsverordnung diskutiert, die bereits 1973 verabschiedet wurde. Es ist jedoch durchaus möglich, eine solche Verordnung zu verwenden, da sie auf dem Territorium der Russischen Föderation immer noch gültig ist. In diesem Dokument wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das Unternehmen genau über diese Zertifizierungsordnung und den genehmigten Zertifizierungsplan verfügen muss (obwohl der Manager bereits vor der Zertifizierung selbst eine entsprechende Anordnung erteilen kann und dies keinen Verstoß darstellt). Selbstverständlich müssen dem Mitarbeiter alle Unterlagen zu diesem Verfahren unter persönlicher Unterschrift bekannt gemacht werden.
Die Qualifikationen der Untergebenen werden von einer Sonderkommission beurteilt. Sie muss Personen umfassen, die das Wissen des Mitarbeiters objektiv einschätzen können. Der Leiter darf übrigens nicht Mitglied dieser Kommission sein.
Das Ergebnis der durchgeführten Zertifizierung muss wiederum durch Auftrag formalisiert werden. Aber auch danach ist es unmöglich, einen solchen Untergebenen sofort zu entlassen, er muss noch eine Chance bekommen. Wenn er aber auch den zweiten Test nicht besteht, haben Sie das Recht, ihn von seinem Posten zu entfernen.
Denken Sie daran: Eine Schlussfolgerung der Kommission über die Inkonsistenz der Position wird nicht ausreichen. Bevor ein nicht zertifizierter Mitarbeiter entlassen wird, muss er eine andere Stelle anbieten. So wird dies jede freie Stelle sein, auch ein Hausmeister, aber es ist zwingend erforderlich, diese gegen Unterschrift anzubieten, da sich der Mitarbeiter sonst leicht über das Gericht erholen kann. Und nur wenn ein nicht zertifizierter Mitarbeiter einen neuen (natürlich weniger prestigeträchtigen und natürlich hochbezahlten) Job ablehnt, kann er mit ruhigem Herzen gefeuert werden.
Denken Sie daran: Nicht immer endet alles gut, ein Arbeitnehmer kann die Kündigung auch gerichtlich anfechten. Beachten Sie daher bei der Entscheidung, einen nicht zertifizierten Mitarbeiter zu entlassen, alle erforderlichen Formalitäten und gesetzlichen Fristen.