Mitglied der Rechtsanwaltskammer kann jeder Bürger werden, der eine juristische Hochschulausbildung an einer staatlich anerkannten Universität erworben hat. Darüber hinaus benötigen Sie zwei Jahre Berufserfahrung in der Fachrichtung und eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung.
Anleitung
Schritt 1
Absolvent der juristischen Fakultät einer der staatlich anerkannten Universitäten. Danach können Sie sofort in Ihrem Fachgebiet arbeiten oder zunächst einen akademischen Abschluss erwerben. In jedem Fall benötigen Sie jedoch zwei Jahre Erfahrung in einer privaten oder öffentlichen Organisation, um sich für den Status eines Rechtsanwalts zu qualifizieren. Die Berechnung der Betriebszugehörigkeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Hochschulabschlusses. Wenn Sie also als Student in Ihrem Fachgebiet gearbeitet haben, wird dies nicht berücksichtigt.
Schritt 2
Wenn Sie bereits über die erforderliche Erfahrung verfügen, wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Ihres Verbandes des Bundes und informieren Sie sich über das Verfahren zum Bestehen der Prüfung zur Erlangung des Anwaltsstatus. Reichen Sie der Qualifikationskommission folgende Unterlagen ein: - eine beglaubigte Kopie eines Reisepasses - eine beglaubigte Kopie eines Arbeitsbuches - eine beglaubigte Kopie eines Diploms (oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades); - eine Bewerbung; - a Fragebogen mit biografischen Angaben.
Schritt 3
Holen Sie sich einen Fragenkatalog für die Eignungsprüfung. Es besteht in der Regel aus 2 Teilen: Test und Interview oder Test und schriftlicher Prüfung. Zum zweiten Teil der Qualifikationsprüfungen wird zudem nur zugelassen, wer den ersten Teil erfolgreich bestanden hat. Um sie zu bestehen, müssen Sie sich in allen Rechtsgebieten vorbereiten, sich in der Anwalts- und Anwaltsgesetzgebung bewegen und auch den Code of Professional Ethics studieren. Die Prüfung findet spätestens 3 Monate nach Antragstellung des Bewerbers statt.
Schritt 4
Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestanden haben, entscheidet die Qualifikationskommission über die Verleihung des Rechtsanwaltsstatus. Wenn nicht, können Sie versuchen, diesen Status erst nach einem Jahr erneut zu erhalten.
Schritt 5
Holen Sie sich Ihr Zertifikat und bewerben Sie sich mit einem Antrag auf Mitgliedschaft bei einem College in Ihrem Mitgliedsverband der Föderation. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie für die Aufnahme in die Landesrechtsanwaltskammer keine Aufnahmegebühr zahlen müssen, aber anschließend kostenlose Beratungsleistungen für die Öffentlichkeit erbringen müssen. Die Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass Sie in eigener Praxis Geld verdienen und relativ hohe monatliche Gebühren zahlen.