So Melden Sie Eine Schwester In Einer Wohnung An

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So Melden Sie Eine Schwester In Einer Wohnung An
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Video: So Melden Sie Eine Schwester In Einer Wohnung An

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Anonim

Wenn Ihre Schwester für einen dauerhaften Aufenthalt zu Ihnen gekommen ist, können Sie sie gesetzlich in Ihrer Wohnung anmelden. Allerdings sind eine Reihe von Voraussetzungen zu beachten, ohne die die Anmeldung einer Schwester am Wohnort nicht erfolgen darf.

So melden Sie eine Schwester in einer Wohnung an
So melden Sie eine Schwester in einer Wohnung an

Anleitung

Schritt 1

Wohnen Sie in einer nicht privatisierten Wohnung oder einer Wohnung im Rahmen eines Sozialmietvertrages, müssen Sie zuvor die schriftliche Zustimmung aller anderen in dieser Wohnung angemeldeten Familienmitglieder einholen. Bestätigen Sie Ihre schriftliche Einwilligung bei einem Notar.

Schritt 2

Berechnen Sie, ob die Wohnungsstandards erfüllt werden, wenn Ihre Schwester registriert ist. Andernfalls kann Ihnen die dauerhafte Registrierung verweigert werden.

Schritt 3

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, reichen Sie dem EIRT oder dem örtlichen PVS-Büro folgende Unterlagen ein: - eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben;

- Reisepässe (Ihre und Schwestern) und deren beglaubigte Kopien;

- ein Auszug aus dem Hausbuch, Katasterpass und Wohnungsplan;

- Abreiseschein (wird Ihrer Schwester beim PVS am bisherigen Wohnort ausgestellt);

- schriftliche Zustimmung Ihrer Familienmitglieder.

Schritt 4

Wenn die PVS sich weigert, Ihre Schwester dauerhaft in Ihrer Wohnung anzumelden, mit dem Argument, dass der Vermieter (wenn Sie die Wohnung im Rahmen eines Sozialmietvertrags besitzen) dagegen ist (die Stadtverwaltung und das EIRT fungieren als privater Vertreter) und dies nicht möchten eine Kopie der behördlichen Absage aushändigen, mit entsprechender Stellungnahme vor Gericht gehen

Schritt 5

Auch nach der behördlichen Ablehnung müssen Sie vor Gericht gehen. Erst jetzt müssen Sie die Ablehnung selbst anfechten. Falls das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet, können Sie Ihre Schwester aufgrund dieser Entscheidung in Ihrer Wohnung anmelden.

Schritt 6

Wenn die Wohnung auf Ihren Namen privatisiert wird, ist die Anmeldung Ihrer Schwester auf Ihrem Wohnraum problemlos möglich, außer in Fällen, in denen die Wohnung in Miteigentum ist (die Zustimmung aller Wohnungseigentümer ist erforderlich). Nachdem Sie die schriftliche Zustimmung erhalten und notariell beglaubigt haben, können Sie sich mit einem Antrag und Unterlagen zur Registrierung bei der PVS bewerben.

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