Gibt Es Ein Recht Auf Stundung Von Der Armee Wegen Eines Kindes?

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Gibt Es Ein Recht Auf Stundung Von Der Armee Wegen Eines Kindes?
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Video: BUNDESWEHR: Militär-Geheimdienst nimmt rechte Soldaten verstärkt ins Visier 2024, April
Anonim

Das Wehrpflichtgesetz sieht mehrere Gründe für die Gewährung einer Verlängerung eines Wehrpflichtigen mit einem Kind vor. Es reicht jedoch nicht aus, ein Einzelkind zu haben, um eine Nachfrist zu erhalten, da eine der im Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Bedingungen erfüllt sein muss.

Gibt es ein Recht auf Stundung von der Armee wegen eines Kindes?
Gibt es ein Recht auf Stundung von der Armee wegen eines Kindes?

Eine geschlossene Liste von Gründen für die Gewährung eines Aufschubs von der Wehrpflicht wird durch ein besonderes Bundesgesetz bestimmt. Familienumstände im Zusammenhang mit der Anwesenheit eines minderjährigen Kindes werden nur dann als einer dieser Gründe anerkannt, wenn zusätzliche Faktoren vorliegen. Ein Aufschub wird grundsätzlich nur solchen Wehrpflichtigen gewährt, die zum Zeitpunkt der Einberufungsentscheidung zwei oder mehr Kinder haben. In diesem Fall bedeutet der Aufschub die tatsächliche Entlassung aus dem Heer, da der Wehrpflichtige nach einiger Zeit die maximale Wehrpflichtgrenze überschreitet und einen Wehrausweis erhält.

Weitere Gründe für die Gewährung einer Nachfrist bei Anwesenheit eines Kindes

Zusätzlich zu dem genannten Fall wird einem Wehrpflichtigen ein Aufschub in Anwesenheit eines Kindes gewährt, wenn eine der folgenden bestätigten Gruppen von Faktoren festgestellt wird:

1) ein Einzelkind, vorbehaltlich seiner Erziehung ohne Mutter;

2) das einzige behinderte Kind, das weniger als drei Jahre alt ist;

3) ein Einzelkind und eine schwangere Frau mit einer Schwangerschaftsdauer von mindestens sechsundzwanzig Wochen;

4) ein minderjähriges Geschwisterkind, ein Geschwisterkind, für das der Wehrpflichtige Vormund ist und es keine anderen Personen gibt, die zum Unterhalt des Kindes verpflichtet sind.

Wie wird eine Nachfrist gewährt, wenn ich ein Kind habe?

Beabsichtigt ein Wehrpflichtiger, aus Gründen im Zusammenhang mit der Anwesenheit eines Kindes eine Stundung von der Armee zu erhalten, sollte er im Voraus Unterlagen zur Vorlage bei der Wehrpflichtbehörde vorbereiten. Als Bestätigung der oben genannten Umstände werden Geburtsurkunden, Urkunden des Standesamtes, Bescheinigungen der Sozialversicherungsbehörden und ärztliche Unterlagen akzeptiert.

Nach Erhalt der Vorladung sollten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt beim Militärkommissariat erscheinen, sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und die vorbereiteten Unterlagen dem zuständigen Mitarbeiter vorlegen. Sie sollten es nicht vermeiden, beim Militärkommissariat zu erscheinen oder sich einem Facharzt zu unterziehen, da dies das Verfahren zur offiziellen Erlangung einer Verlängerung erheblich erschweren kann. Als Ergebnis soll ein Beschluss über die Gewährung eines Aufschubs gefasst werden, den der Vorsitzende des Entwurfsausschusses dem Wehrpflichtigen mündlich mitteilt. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus der Entscheidung und vermerken einen entsprechenden Vermerk in der Zurechnungsbescheinigung.

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