Das tatsächliche Ausbleiben der Tätigkeit hebt die Verpflichtung des Unternehmers zur fristgerechten Meldung nicht auf. Nur in diesem Fall wird es die sogenannte Null sein: Der Unternehmer teilt dem Finanzamt tatsächlich mit, dass er kein Einkommen hat. Und das bedeutet, dass er nichts zu besteuern hat.
Notwendig
- - Computer;
- - Zugang zum Internet;
- - ein spezialisiertes Programm oder eine Dienstleistung für die Online-Buchführung für kleine Unternehmen;
- - Drucker (nicht in allen Fällen);
- - Papier (nicht in allen Fällen);
- - Umschläge (nicht in allen Fällen);
- - Formen des Inventars der Investitionen (nicht in allen Fällen);
- - Formen der Empfangsbestätigung (nicht in allen Fällen);
- - Fotokopien der Meldeunterlagen (nicht in allen Fällen).
Anweisungen
Schritt 1
Bei Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems ist das erste Meldedokument im Hinblick auf die Lieferung die Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl. Es muss von allen bestanden werden, auch von Unternehmern, die Tätigkeiten ausüben, aber keine Mitarbeiter haben. In diesem Fall müssen, ebenso wie bei Abwesenheit von Aktivitäten und Mitarbeitern, keine Informationen vorgelegt werden. Das Meldeformular kann im Internet heruntergeladen oder über einen Online-Dienst oder ein Computerprogramm erstellt werden. Das Feld für die durchschnittliche Mitarbeiterzahl wird einfach auf Null gesetzt.
Schritt 2
Als nächstes folgt das Buch zur Buchhaltung der Einnahmen und Ausgaben. Wenn Sie zur Erstellung einen elektronischen Dienst nutzen (zB "Elba" oder "My Business"), wird dieser automatisch auf Basis der zuvor eingegebenen Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, ggf. Und wenn Sie dort nichts zu schreiben hatten, bedeutet dies, dass das Dokument standardmäßig null ist. Bitte beachten Sie, dass bei einer Reihe von Diensten das Einnahmen- und Ausgabenbuch standardmäßig für das laufende Jahr gebildet wird, also versuchen Sie es bis zum 31. Dezember abzuschließen. Und Sie können es später zum Finanzamt zur Prüfung bringen.
Schritt 3
Ein Sonderfall, wenn Sie auf die altmodische Weise ein Buch über Einnahmen und Ausgaben führen - in Papierform. Sie müssen sie vor der ersten Eingabe beim Finanzamt versichern. Und dann schreiben Sie dort nichts (da Sie keine Aktivität ausüben, bedeutet dies, dass diesem Dokument nichts hinzuzufügen ist). Bewahren Sie es jedoch drei Jahre lang für den Fall einer möglichen Betriebsprüfung auf.
Schritt 4
Schließlich müssen Sie vor dem 30. April oder dem ersten Werktag nach dem 1. Mai, wenn der letzte Tag des zweiten Frühlingsmonats auf ein Wochenende fällt, Ihre Steuererklärung abgeben. Beim Ausfüllen der Erklärung mit einem Computerprogramm oder einem Online-Dienst müssen Sie die Felder für Einnahmen und Ausgaben leer lassen. Beim manuellen oder selbstständigen Ausfüllen auf einem Computer ist es besser, die Anweisungen auf der Website des Föderalen Steuerdienstes Russlands zu verwenden.
Schritt 5
Null-Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl und die Erklärung können in elektronischer Form über den Online-Dienst Ihrer Wahl an das Finanzamt übermittelt werden (dazu müssen Sie ausfüllen, ausdrucken und mit Unterschrift und ggf. Siegel beglaubigen, eine Vollmacht, die auf der Service-Website heruntergeladen und über das Internet heruntergeladen werden kann, ihren Scan oder das Original per Post an die angegebene Adresse senden), per Einschreiben mit Anlagenliste und Rückschein oder persönlich zum take Inspektion. Machen Sie im letzteren Fall Kopien der Unterlagen, damit das Finanzamt die Annahme vermerkt.
Schritt 6
Das Einkommens- und Ausgabenbuch in Papierform oder ein Ausdruck in elektronischer Form muss persönlich zum Finanzamt gebracht und nach 10 Tagen in beglaubigter Form mitgenommen werden.