Für eine testamentarische Erbschaft müssen Sie in die Liste der vom Erblasser genannten Personen aufgenommen werden. Um das Nachlassgut vollständig besitzen und veräußern zu können, muss es auf Ihren Namen eingetragen werden. Die Erstellung aller Urkunden ist grundsätzlich einfach, sofern das Testament nicht von den Erben nach dem Gesetz angefochten wird.
Anleitung
Schritt 1
Eigentum kann sowohl durch Gesetz als auch durch Testament vererbt werden. Letzteres ist für die Erben vorzuziehen und viel einfacher zu gestalten. Ist das Testament detailliert erstellt und enthält die Identifizierung aller Vermögensgegenstände, kann von den Erben nur ein Reisepass verlangt werden. Um eine Erbschaft zu erhalten, müssen Sie im Prinzip keine Rechtsanwälte in Anspruch nehmen, es reicht aus, sich an einen Notar zu wenden und einen Erbschaftsantrag zu stellen. Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten Sie bei Bedarf eine Liste der abzuholenden Unterlagen und können erklären, wo Sie die erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen erhalten.
Schritt 2
Die wichtigsten Dokumente, die ein Notar verlangen kann: eine Sterbeurkunde des Erblassers, eine Bescheinigung des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Die testamentarische Vererbung entbindet die Erben vom Nachweis familiärer Beziehungen, da ein Testament auf jede Person ausgestellt werden kann. Wenn es erforderlich ist, unbewegliches Vermögen zu registrieren, das erblich ist, benötigen Sie möglicherweise: Eigentums- und Rechtsdokumente, Kataster- und technische Pässe, eine Bescheinigung des BTI über den Inventarwert der Immobilie am Tag des Todes des Erblassers, von der Steuerbehörde über das Fehlen von Immobiliensteuerschulden, einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Rechtsregister über das Fehlen von Belastungen und Beschränkungen in Bezug auf Immobilien.
Schritt 3
Bei der Registrierung eines Fahrzeugs benötigen Sie möglicherweise: eine Zulassungsbescheinigung eines Autos, einen Fahrzeugpass, einen Kaufvertrag, einen Kontoauszug, einen Bericht über den Verkehrswert eines Autos am Tag des Todes des Erblassers. Alle Dokumente werden dem Notar nur im Original zur Verfügung gestellt. Sie können sowohl bei Kreditinstituten angelegte Gelder als auch Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, erben. Wenn Sie den Eingang von Einlagen bearbeiten, müssen Sie einen Bankeinlagenvertrag oder ein Sparbuch vorlegen. Bei der Eintragung von Aktien werden die Daten der juristischen Person (INN, PSRN, Name) angegeben, ein neuer Auszug aus dem Aktienregister, eine Bescheinigung über den Wert der Wertpapiere am Todestag des Erblassers vorgelegt.
Schritt 4
Anhand der vorgelegten Unterlagen stellt der Notar eine Erbschaftsurkunde aus. Die Bescheinigung kann sowohl für alle Erben gemeinsam als auch für jeden der Erben einzeln unter Angabe des fälligen Anteils ausgestellt werden. Die Eintragung der Erbschaft bei einem Notar erfolgt innerhalb von 2-4 Wochen. Nach Erhalt eines Erbrechtsnachweises ist bei den zuständigen Landesbehörden die Eintragung der Eigentumsübertragung zu beantragen.