Was Ist Ein Vorverfahren?

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Was Ist Ein Vorverfahren?
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Vorverfahren sind die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien zivilrechtlicher Beziehungen auf Verhandlungs- oder Klageweg. Dieser Begriff bezeichnet manchmal auch ein Mediationsverfahren, wenn es durchgeführt wird, bevor sich die interessierte Person an das Gericht wendet.

Was ist ein Vorverfahren?
Was ist ein Vorverfahren?

Das Vorverfahren ist ein Verfahren, in dem die Parteien zivilrechtlicher Beziehungen versuchen, die entstandenen Differenzen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. In diesem Fall kann das Vorverfahren selbstständig oder unter Einschaltung eines professionellen Mediators, auch Mediator genannt, durchgeführt werden. In einigen Fällen sehen die Parteien eines zivilrechtlichen Vertrages im Vertragstext ein zwingendes vorgerichtliches Verfahren in Form eines Klageverfahrens vor. Darüber hinaus ist das Verfahren zur Selbsteinschätzung strittiger Sachverhalte auch ohne Einigung möglich (z. B. bei Schadenersatzpflichten).

Verhandlungs- und Anspruchsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Die Hauptarten des vorgerichtlichen Verfahrens sind der Verhandlungsprozess sowie die Zusendung einer schriftlichen Forderung durch die betroffene Partei, die eine Antwort darauf erhält. Sofern im Zivilvertrag eine gesonderte Klausel über die zwingende Geltendmachung einer Klage vor Gericht enthalten ist, wird diese Regelung für die Parteien zwingend. Wenn die vorläufige Einreichung einer Klage nicht befolgt wird, wird das Gericht die Streitigkeit, die sich aus einer solchen Vereinbarung ergibt, einfach nicht berücksichtigen. Die Bedingung der ausgehandelten Streitbeilegung ist jedoch für die Beteiligten des jeweiligen Verhältnisses nicht zwingend, auch wenn sie in der Vereinbarung schriftlich festgehalten wird. Will eine der Parteien nicht an den Verhandlungen teilnehmen, sondern geht einfach vor Gericht, wird ein solcher Antrag angenommen und in der vorgeschriebenen Weise geprüft.

Streitbeilegung unter Einschaltung eines Mediators

Häufig können die Parteien die entstandenen Differenzen aus verschiedenen Gründen, einschließlich gegenseitiger Beschwerden, Unfähigkeit zu einem konstruktiven bilateralen Dialog und anderen Umständen, nicht unabhängig beilegen. In diesen Fällen ist es möglich, einen Dritten - einen professionellen Mediator, der als Mediator bezeichnet wird - hinzuzuziehen. Die Tätigkeit solcher Mediatoren ist durch ein spezielles Gesetz geregelt und ihre Hauptaufgabe besteht darin, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien zu erzielen, eine Kompromisslösung des Problems ohne Gerichtsverfahren. Manchmal wird nach Einreichung einer Klageschrift auch ein Mediator eingeschaltet, dieser Fall gilt jedoch nicht mehr für das vorgerichtliche Verfahren, da der Rechtsstreit allenfalls mit dem Abschluss einer gütlichen Einigung endet.

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